Der Versuch, eine Frauenquote von 50 Prozent in den Parlamenten gesetzlich vorzuschreiben, ist in Thüringen gescheitert. Das Thüringer Verfassungsgericht befand, dass das Paritätsgesetz die Freinheit und Gleichheit der Wahl, sowie die Rechte der Parteien verletze. Ich rechne damit, dass es in Brandenburg genauso kommen wird.
Und ich finde das richtig! Es sollte nicht Sache des Gesetzgebers sein, geschlechterspezifische Vorgaben für Wahlen zu machen. Wen die Parteien zur Wahl aufstellen, sollen sie selbst bestimmen – und als Wählerin bilde ich mir dann darüber eine Meinung, auch angesichts der Anzahl der Frauen, die sie aufstellen. Weiter → (Zu Wahlrecht und Quote)
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