Wieder einmal geht etwas vor, das jedem wachen Menschen die Haare zu Berge stehen und an unserem Rechtssystem verzweifeln läßt! Ein einschlägig bekannter Rechtsanwalt verschickt reihenweise Abmahnungen an Webseiteninhaber wegen eines Links auf ein Programm, das den Begriff „Explorer“ im Titel trägt. Auf dieses allgemein übliche Wort hat nämlich jemand MARKENSCHUTZ angemeldet, man glaubt es nicht! Und der geschäftstüchtige RA schickt Kostenbescheide über 1800,- mit dem Hinweis, man hätte ja vor Setzen des Links eine MARKENRECHERCHE durchführen können. Jawoll, man kann sich leicht ausrechnen, was das jeden kosten würde, der eine web-übliche Linkliste führt! Weiter → (Es reicht! Helft Stefan Münz!)
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