Claudia am 06. März 2012 —

Das Leistungsschutzrecht wird kleinen Zeitungen schaden

Nun soll es also kommen: die Koalition hat beschlossen, das heftig umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage Gesetz werden zu lassen. Demnach sollen auch kleinste Textausschnitte (Snippets) kostenpflichtig werden:

„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.

Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.“

Süddeutsche Zeitung: Grundeinkommen für Verleger

Welches Chaos dieses Vorhaben anrichten wird, hat Konrad Lischka auf SPON mit seinem Artikel Mit schwammigem Leistungsschutzrecht droht Chaos gut zusammen gefasst. Das Zitatrecht wäre in Gefahr, die „private Nutzung“ ist nicht definiert und es steht zu erwarten, dass sämtliche Presseschauen und News-Widgets auf Blogs (siehe z.B. die mittlere Spalte oben auf Unverbissen-Vegetarisch) kostenpflichtig werden.

Nutzen für die Großen, Schaden für die Kleinen

Ich will einen Aspekt hinzu fügen, den meines Wissens noch niemand benannt hat: Wenn News-Aggregatoren jeglicher Art in Zukunft zahlen müssen, ist zu erwarten, dass viele davon verschwinden. Es gibt ja jede Menge mal eben mittels eines Scripts aufgesetzte Aggregatoren, die verschiedene Newsfeeds auslesen und nach Themen geordnet zur Ansicht bringen – ohne dass die Betreiber dadurch nennenswerte Einkünfte hätten. Auch Google (der Haupt-Adressat des geplanten Gesetzes) hat z.B. in Belgien seine „News“ einfach mal eingestellt, als die Kostenpflichtigkeit drohte. Wer sagt, dass das in DE nicht genauso kommt?

Es werden auf jeden Fall nur wenige Aggregatoren übrig bleiben, wenn das Gesetz kommt. Was wird dann also passieren?

Derzeit wähle ich die zu lesenden Artikel auf verschiedenen Aggregatoren oder Blog-Widgets nach Thema und Überschrift aus – NICHT danach, um welches Medium es sich handelt. So lande ich in aller Regel auf den Webseiten von kleinen Zeitungen, die ich ansonsten nie zu Gesicht bekommen hätte, wie etwa auf „Märkische Allgemeine“, „Köllner Stadtanzeiger“, „Augsburger Allgemeine“ und ähnlichen Blättern.

Gibt es solche News-Aggregatoren nicht mehr, werde ich nolens volens die Startseiten von SPIEGEL ONLINE, ZEIT ONLINE und TAZ ONLINE ansurfen – aber nie und nimmer die „Märkische Allgemeine“. Und damit bin ich gewiss nicht alleine.

So wird das Leistungsschutzrecht ein paar großen Medien mehr Besucher bringen, die vielen kleinen aber verschwinden in der Versenkung! Was zu einem massiven Kahlschlag in der deutschen Presselandschaft führen kann – aber das interessiert offenbar nicht.

Warum wird diese mögliche Folge des Gesetzes bisher nicht diskutiert? Vermutlich, weil viele Betreiber dieses Vorhabens nur BigGoogle im Blick haben und nicht die vielen anderen Aggregatoren und Widgets (man denke an Rivva, NetNewsGlobal – die können doch dann einpacken!), die in ihrer Gesamtheit massiv zur Verbreitung verschiedenster Nachrichten beitragen. Bei Google glaubt man, dass sie letztlich zahlen werden. Dass aber die große Mehrheit lieber dicht machen wird, da gar kein Geld zum Verteilen da ist, das ist ihnen egal – mitsamt den üblen Folgen für die gesamte Presselandschaft abseits der Großen.

Hier nun Beiträge zum Thema (auch so eine Liste könnte kostenpflichtig werden, je nachdem, wie Gerichte die schwammigen Details in Urteilen ausgestalten):

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Diskussion

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9 Kommentare zu „Das Leistungsschutzrecht wird kleinen Zeitungen schaden“.

  1. Ich will mich in all die mehr oder weniger berechtigten Fragen (wem nützt das, wer hat ein Interesse woran usw.) gar nicht einmischen, nur einen Punkt aufnehmen:

    Ich frage mich, ob die Technik des Hyperlinks im Internet nicht (durch einen Vorschlag im W3-Konsortium etwa, technisch via HTML x.x – Draft) so verändert werden könnte, daß ein Link stets nur einen in der Quelle als ‚frei verlinkbar‘ getaggten Teil der Quelldaten auf der verlinkenden Site anzeigt (so wie das, was heute noch unabhängig von der Link-Quelle zwischen den a-Tags eigenmächtig hingeschrieben wird), welcher damit von der verlinkten Quelle im voraus als ‚out-of-bounds‘ klassifiziert wäre, also auch out-of-bounds für kommerzielle Zwecke. Und erst der erfolgte Download der Quelle oder eben das Anklicken der verlinkten Site würden dann in irgendwelche Bezahlsysteme einbinden.

    Dieser frei verlinkbare Teil könnte zum Standard-Teil jeder Website erklärt werden, der im Header oder als eigener Tag bereitgestellt werden muß oder kann, so daß ein simpler Verweis im Hyperlink ihn abruft und einbindet. Vergleichbar wäre das etwa den abstracts in wissenschaftlichen Publikationen und könnte sowohl inhaltich als auch formal den Zugang zu externen Quellen erleichtern und vereinheitlichen, wie auch die (dann zu bezahlende) Nutzung.

    Das würde nach meinem Dafürhalten wenigstens ein paar der die Gemüter erhitzenden Probleme beseitigen.

  2. @Susanne: Es gibt ja immer schon und immer noch die Möglichkeit, per robots.txt die Verdatung bei Google&Co. ABZULEHNEN – das aber wollen die Verlage ja nicht, sie wollen Geld sehen.

    Heute morgen hab ich auch gelesen, dass – zumindest in den USA – umfangreich über eine Kennzeichnungslösung verhandelt wurde. ergebnislos, man konnte sich nicht einigen, wollte die Eierlegende Wollmilchsau erschaffen… Leider ist mir das Stichwort entfallen und jetzt finde ich das nicht mehr.

    Es wird jedenfalls richtig gruslig werden, wenn das so kommt, wie angekündigt. Kein Blogger mit einem Flattr-Button, einem Impressum oder gar einer Anzeige (=gilt den Gerichten alles als „gewerblich) wird dann mehr angstfrei eine Linkliste veröffentlichen können. Und all die unzähligen Aggregatoren (öffentliche NewsReader, DailyNews-Zusammenstellungen, themenspezifische News etc.) wären sowieso weg vom Fenster.

    Es ist schon krass: Weil Politiker das Netz meist nicht so umfangreich nutzen, haben viele offenbar nur Google im Blick und realisieren nicht, was für ein Kahlschlag so ein Gesetz anrichten würde!

  3. Bei der o.a. Idee handelt es sich nicht darum, eine Verlinkung zu verhindern, sondern eine Möglichkeit an die Hand zu geben, ihr Erscheinungsbild in einem browser selbst zu bestimmen, was mir, ähnlich einer Neonreklame, die für einen Club wirbt, jenen, die Links auf meine site betrachten, einen Einblick zu bieten hilft, den ich selbst kontrollieren und entwerfen (und somit auch als Werbung benutzen) kann.

    Technisch müßte das m.E. nach sehr einfach sein, etwa indem wie beim img-tag ( wo das src-attribute ja auch lediglich auf bereitgestellte Daten der verlinkten site verweist, die durch den link nicht nennenswert verändert werden können) ein src-attribute dem a-tag hinzugefügt wird, das die bereit gestellten Daten der source site in die verlinkende site einbaut.

    Dazu bedarf es nicht einmal einer Einigung vieler einander durchaus unfreundlich gesonnener Parteien, es würde eine enstsprechend qualifizierte Empfehlung des www-Konsortiums genügen, welche von den verschiedenen browser-Herstellern in dann hoffentlich nicht zu ferner Zukunft ausreichend Beachtung fände.

    P.S. Vielleicht gibt es ja schon Vorschläge in diese Richtung? Im Übrigen hast Du vollkommen Recht. Die Auswirkungen solcher Bestimmungen entsprechen im übrigen sehr genaudem, was mit dem (Amateur-)Radio in den USA in den 20er und 30er Jahren (damals, so weit ich weiß, interessanterweise mit Begründungen, die an den ‚war against terrorism‘ erinnern) passiert ist und was wir heute als moderne Medienlandschaft zu ertragen (mache nennen es konsumieren) haben, und die ist, wie ich finde, in der Tat nur eines – gruselig. Ich besaß mal einen link auf ein nettes u2b-video über ’net neutrality‘, das ich leider auf die Schnelle nicht finde, in dem das sehr genau auseinander gedröselt wurde.

  4. Hab den Link gefunden, hier ist er.

  5. […] Das Leistungsschutzrecht wird kleinen Verlagen schaden – Digital Diary; […]

  6. @Susanne: So einfach ist das nicht. Siehe die Argumentation zur robots.txt ist das ähnlich beantwortbar: Es kann ja schließlich das Bedürfnis geben, dass Autore/Verlage bestimmten Nutzern andere Rechte einräumen als anderen. Damit müsstest Du faktisch Empfängergruppen definieren und für jede Gruppe eine eigene Regel definieren. Und was noch komplizierter: Du müsstest prüfen, welcher Nutzer aus welcher Gruppe gerade vor Dir steht. Ich glaube kaum, dass das jemand manuell tun will. Folglich müsste sich die verlinkenden Domains ja irgendwo registrieren usw. Ein riesiger Apparat, der wesentlich aufwendiger und teurer ist, als etwas einfach gesetzlich zu bestimmen. Wobei der aktuelle Passus der „privaten Nutzung“ auch schwammig ist und damit faktisch das selbe Problem entsteht.
    Btw müsste nicht der Link, sondern der Inhalt ausgezeichnet werden. Ähnlich wie es jetzt vllt. die meta-Description tut.

  7. @nk

    Das erste (Benutzer-spezifische Rechte) würde ich außen vor lassen. So wie sich derjenige, der draußen an seinem Haus eine Neonreklame anbringt, ja auch selten fragt, was für komische Typen diese sich jemals anschauen werden.

    Ich denke da eher an einen kleinen eye-catcher, ein gimmick, egal ob image, sound oder text, der ganz simpel ‚just for all‘ zusätzlich zum Inhalt der site dieser angefügt wird. Ob das nun im header oder durch ein html-tag oder ein css-attribute (wie die welche nach Ausgabegerät screen/printer/reader… selektieren) geschieht, wäre mir ziemlich gleichgültig bzw. darüber können sich die Techniker ihre Köpfe zerbrechen.

    Die Nutzung dieses add-on-contents wäre dann halt immer nur eine: die öffentliche Darstellung der site, wenn sie irgendwo in einem browser verlinkt wird.

    Natürlich sehe auch ich, daß man solche Themen beliebig komplizieren kann, aber ich vermute dann zumeist, daß dahinter ein Interesse steckt, sich eben auf keinen Fall zu einigen. Hier also vielleicht das Interesse, ohne viel Aufwand zu investieren, eine Menge Geld zu machen (was ja schon oft kritisiert wurde), und auf der anderen Seite das Interesse, ohne viel Geld zu investieren, einen Menge Aufwand vorzutäuschen (was ich seltener kritisiert lese).

  8. Das mit den Ausbluten kleinerer Verlage sehe ich eher als Interesse der Regierung an, da ich doch eh bei den „Großen“ fast immer das Gleiche lesen muss, nur etwas anders dargestellt, bereitet es doch letztendlich deutlich weniger Mühe die Presse auf Kurs zu halten…

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