Claudia am 16. Juni 2012 —

Leistungschutzrecht: die Kollateralschäden – Rechtsunsicherheit auch unter Bloggern

Sicher habt Ihr es mitbekommen: Der Entwurf eines „Leistungsschutzrechts“ für Presseverlage liegt nun vor und enthält Regelungen, die geeignet sind, das Netz, wie wir es kennen, grundstürzend zu verändern.

Die derzeit üblichen Verlinkungen von Presseartikeln mit kurzem Anreisser werden dann nicht mehr möglich sein, denn man müsste zuvor die Erlaubnis des Verlags einholen und evtl. dafür zahlen. Da selbst „kleinste Textschnipsel“ unter den Schutz fallen sollen, ist vermutlich nicht einmal mehr der Titel verlinkbar/zitierbar.

Dass nicht-kommerzielle Postings ausgenommen werden sollen, ist nur scheinbar eine Einschränkung, denn schon eine einzige Anzeige und sogar ein Flattr-Button machen laut dem Entwurf die Publikation „kommerziell“. Mehr noch: auch wenn keinerlei Einnahmemöglichkeiten vorhanden sind, wird das Publizieren dann als kommerziell eingestuft, wenn der Autor/die Autorin im Rahmen der Themen des eigenen beruflichen Spektrums schreibt, kommuniziert, veröffentlicht.

Zwar soll das Zitatrecht angeblich nicht angekratz werden, doch wer sich im Netz bewegt, weiß, dass kaum eine Link-Weitergabe den Erfordernissen des Zitatrechts entspricht, das lediglich Zitate im Rahmen einer eigenen geistigen Auseinandersetzung mit dem Thema erlaubt.

Eine „Verwertungsgesellschaft“ analog der GEMA, wie ursprünglich angedacht, enthält der Entwurf nicht. Damit wird die Regelung zu einem Verbotsgesetz mit Erlaubnismöglichkeit: Vor jeder Verlinkung müsste man fragen bzw. einen Vertrag mit dem Verlag schließen.

Rechtsunsicherheit auch unter Bloggern

Was ist nun ein dann geschütztes „Presseerzeugnis“? Das ist so schwammig formuliert, dass durchaus auch Blogs darunter fallen können, die mit journalistischem Anspruch bloggen. Ein geschickter Schachzug, denn damit besteht die Rechtsunsicherheit auch dann, wenn man Blogs verlinkt: Wer will denn wissen, ob das verlinkte Blog nicht ebenfalls ein paar Euro per Leistungsschutzrecht machen will? Man müsste also auch dann fragen, will man auf der sicheren Seite sein.

In der Begründung zum Entwurf steht dazu recht deutlich:

“Bei Internet-Blogs ist zu differenzieren. Sie gibt es in zahlreichen Varianten. Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen.“

Keine Lex Google, sondern breitflächige Einschränkung der Kommunikation

Viele glaubten, das Leistungsschutzrecht, wenn es denn kommen sollte, träfe vor allem Google und andere große „Player“. Wie der Entwurf jetzt zeigt, ist das nicht der Fall: das LSR betrifft JEDEN, der im Rahmen seiner beruflichen Themen irgendwo öffentlich Links verstreut – auch auf Twitter, Facebook, Google+, die derzeit automatisch „Snippets“ der verlinkten Seiten generieren, auch wenn man nur die URL postet. Und natürlich auch in Foren, Bookmark-Sammlungen und jeder anderen öffentlich sichtbaren Seite. Meine Friendfeed-Sammlung mit täglichem Lese-Futter wäre nicht mehr möglich – auch das Einbinden der Fundsachen über Widgets in Blogs, wie ich es auf unverbissen-vegetarisch mache: vorbei!

Nicht zu vernachlässigen sind auch die kleinen Aggregatoren: All die vielen „generiere deine Startseite“-Angebote, die themenzentrierten, auf Newsfeeds basierenden Linksammlungen würden verschwinden oder kostenpflichtig.

Wenn dann noch Google (wie schon einmal in Belgien) die Konsequenzen zieht und seinen News-Dienst in DE abstellt, sowie die Erzeugnisse der Verlage aus dem Index nimmt, dann gibt es faktisch keine Möglichkeit mehr, sich „auf einen Blick“ über das Tagesgeschehen zu informieren. Man müsste wieder die Heimseiten der Mainstream-Presse absurfen, um einen Überblick zu bekommen. Ich liege sicher nicht falsch, wenn ich annehme, dass dann nur ein paar große Adressen übrig bleiben würden, denn niemand hätte Zeit und Lust, kleinere Zeitungsseiten abzuklappern.

Vermutlich stellen sich jene Verlage, die das LSR voran treiben, genau das als paradiesischen Zustand vor. Ein Internet wie in den 90gern, nur ohne dessen nonkommerziellen Charme – mit ihnen als Gatekeeper, die dann endlich Zahlschranken errichten könnten, um so endgültig wieder Vor-Internet-Verhältnisse in Sachen Information und Berichterstattung zu etablieren.

Wird das so kommen?

Ich hoffe nicht. Es ist erst ein Referentenentwurf, die Verabschiedung als Gesetz noch in dieser Legislaturperiode dürfte schwierig sein, allein aus Zeitgründen (und dann wird Schwarz-Gelb vermutlich abgewählt). Weiter hoffe ich, dass im Laufe der weiteren Beratungen vielen Beteiligten doch klar werden dürfte, dass die Kollateralschäden dieses Vorhabens fürs deutsche Internet und seine Nutzer (einschließlich der Wirtschaft) weit größer wären als die paar Euro mehr, die sich einige Großverlage auf diesem Weg meinen ergattern zu können.

Dass sie sich auch großkalibrig ins eigene Knie schießen, wenn sie Verlinkungen zu Verlagserzeugnissen kostenpflichtig machen, müssten die Verlage eigentlich auch bemerken. Schließlich gibts noch eine Auslandspresse und die Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft würden unter diesen Umständen bald lieber selber publizieren. Warum einer Presse Interviews geben, wenn diese Presse die Verbreitung der Infos nicht fördert, sondern mutwillig verhindert?

Mehr zum aktuellen LSR-Entwurf:

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Diskussion

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5 Kommentare zu „Leistungschutzrecht: die Kollateralschäden – Rechtsunsicherheit auch unter Bloggern“.

  1. […] Für alle anderen ist das z.B. hier gut erklärt finde ich: Rechtsunsicherheit durch neues Leistungsschutzrecht […]

  2. Vielleicht sollte ich es lassen, hier über solche Themen zu bloggen – darüber denke ich immer mal wieder nach. Warum es nicht beim Kommentieren anderswo (wo die Diskussionen zum Thema schwurbelnd abgehen) BELASSEN?

    Ist es nicht eine langsam überflüssig, ja hinderlich werdende Gewohnheit, alles was mich bewegt in meinem „Hauptblog“ zur Sprache zu bringen?

    Diese Bindung an ein bestimmtes, selbst geschaffenes Medium – ist das nicht einfach nur vorgestrig? Nicht, dass mich das stören würde, wenns denn so wäre, solange ich genug Sinn drin sehe. Mein „Sinn“ bzw. der meines Publizierens ist jedoch immer, dass ich am „großen Gespräch“ über das jeweilige Thema teilnehmen will. Egal, wie und wo, mit welchen Techniken und Medien es stattfindet.

    In diesem Sinne muss ich vielleicht irgendwann einsehen, dass ich als „verteiltes System“ wesentlich wirksamer bin, als wenn ich eitel darauf beharre, alles Wesentliche in einem „persönlichen Hauptblog“ verhandeln zu wollen.

    Sind nur mal so nächtliche Grübeleien….

  3. Würde ich nicht. Hier hast du den Content unter Kontrolle. Ob jetzt einer kommentiert oder nicht, ist sekundär – du kannst aber in Diskussionen anderswo dann immer auf deine hier niedergeschriebene Position verlinken. Allein dafür lohnt es sich schon.

    Ich hab dazu nix geschrieben, weil mir momentan einfach nichts dazu einfällt… ich bin einfach sprachlos. das sagt aber nicht, dass ich nicht froh wäre, dass du was dazu geschrieben hast.

  4. […] warum mache ich mir vorauseilend eigentlich bereits Gedanken um dieses Leistungschutzrecht, während ich doch eigentlich nur schnell diesen kurzen Hinweis […]

  5. […] 115. willsagen.de (1253) 116. die ennomane(1269) 117. jurabilis(1293) 118. antischokke (1352) 119. Digital Diary (1359) 120. Politicool (1370) 121. Steigende Mieten stoppen!(1383) 122. House of Reggae (1402) 123. […]