Claudia am 09. Dezember 2016 —

Das Ende des Verlinkens

Da bleibt mir echt die Spucke weg! Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass man für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten haftet. Dabei ging es nicht etwa, wie bei einer ähnlichen Entscheidung des EUGH um widerrechtlich eingestellte Nacktbilder, sondern lediglich um fehlerhafte Angaben im Bildnachweis. Netzpolitik dazu:

„Im Fall vor dem LG Hamburg hatte der unterlegene Antragsgegner auf ein Bild verlinkt, das unter Verletzung der Creative-Commons-Lizenzbedingungen des Ursprungsfotos verändert worden war – es waren in den Himmel des Motivs verschiedene UFO-artige Flugobjekte eingefügt worden, ohne diese Veränderung als solche auszuweisen.“

Sprich: Der dahin Verlinkende darf nicht darauf vertrauen, dass die Urheberrechtsangaben einer verlinkten Seite korrekt sind – sondern muss „eigene Nachforschungen“ anstellen. Wie das in der Praxis möglich sein soll, steht in den Sternen!

„Nur“ bei Gewinnerzielungsabsicht?

Ich sehe schon, wie sich viele erleichtert zurück lehnen, wenn sie weiter lesen, dass sich diese Prüfpflicht nur auf „Seiten mit Gewinnerzielungsabsicht“ bezieht. Diese wird vom Gericht jedoch nicht weiter definiert und wie wir aus anderen Entscheidungen wissen, wird das in Deutschland SEHR WEIT ausgelegt. Schon ein Google-Ad, ein Banner, ein „Advertorial“ oder gesponserter Beitrag, ein Fan-Tassen-Verkauf und dergleichen reicht. Und somit trifft das verdammt viele Blogs und andere Medien, die zwar minimal Geld einnehmen, aber ganz gewiss nicht genug, um das ausgiebige Prüfen ferner Webseiten zu ermöglichen. Also verlinkt man in Zukunft lieber nicht. Sogar alle Seiten von Freiberuflern können betroffen sein, denn sie werden als Teil der professionellen Kommunikation angesehen: Wo ich über das schreibe, was ich gut kann, locke ich ja auch Kunden an. Meine Auftraggeber fanden mich z.B. fast ausschließlich über meine Blogs, die – spärlich aber doch – auch mal hier und da eine Anzeige enthalten. Meine vier Blogrolls sollte ich am Besten gleich löschen!

Zu den Folgen dieser katastrophalen Gerichtsentscheidung schreibt Leonard Dobusch auf Netzpolitik:

Die Konsequenzen dieser Rechtsprechung zur Linksetzung dürften demnach tiefgreifend sein. Wer keine (Abmahn-) Risiken eingehen möchte, wird in Zukunft so wenig Links wie möglich setzen – etwas, das den Grundideen von Internet und Web fundamental zuwiderläuft. Die Auswirkungen auf Informations- und Kommunikationsfreiheit sind deshalb massiv.

Auf jeden Fall ist das ein super Arbeitsbeschaffungsprogramm für Abmahnanwälte! RA Jonas Kahl weißt auf seinem Blog darauf hin, dass sich das Urteil durchaus auch auf Social-Media-Seiten und – schlimmer noch – auf integrierte Anzeigen bezieht. Damit sind alle Partnerprogramme betroffen, die oft genug automatisch wechselnde Anzeigen auf die Seite spielen: für alle dort verlinkten Zielseiten müsste man nun als „Publisher“ prüfen, ob das Urheberrecht eingehalten wird – ein unmögliches Unterfangen!

FAZIT: Die spinnen, die Richter! Die machen das Internet kaputt.

Andere dazu:

Diskussion

Kommentare abonnieren (RSS)
11 Kommentare zu „Das Ende des Verlinkens“.

  1. Für Blogger dürfte auch die Frage relevant werden, wie es mit Links ausschaut, die sehr langfristig im Web stehen. Wie das eben bei Blogs so der Fall ist. So ein urheberrechtlicher Vermerk kann ja auch mal nachträglich geändert werden. Oder ein Bild kann später nochmal ausgetauscht werden. Wofür soll der Blogger dann haften: Für den ursprünglichen Zustand, den er beim Setzen des Links vorgefunden hatte und den er dokumentieren kann, oder auch für die spätere Lage? Gehen damit also Überwachungspflichten einher? Muß ich in regelmäßigen Abständen die verlinkten Quellen überprüfen, ob sie noch rechtmäßig sind? Ist das alles überhaupt noch verhältnismäßig?

  2. @Albatros: ja, das alles ist gruslig! Und wenn man damit rechnet, auf ein vernünftiges Gericht zu treffen, muss man dennoch erstmal mutig und finanzstark genug sein, es bis zu einer Verhandlung kommen zu lassen. Absurd hohe Streitwerte (hier: 6000,- für ein Bild) wirken da abschreckend, denn nach ihnen richten sich die Anwalts- und Gerichtskosten.

    Das ist vermutlich auch der Grund, warum in diesem Fall die Entscheidung in einem Verfahren der einstweiligen Verfügung vom Beklagten akzeptiert wurde. Es ist gar nicht bis zur mündlichen Verhandlung gekommen, geschweige denn zur höheren Instanz.

    Dein Blog gefällt mir, ich habs in der Blogroll verlinkt – trotz alledem!

  3. Danke für die Aufnahme in Deine Blogroll! Muß meinen Albatros nach dem Umzug von wordpress.com auch noch um eine Blogroll erweitern… wenn wir das jetzt noch dürfen? Muß ich auch die Blogs auf meiner Blogroll alle checken und, falls ja, wie häufig?

    Noch eine Idee: Wie ist es beim Digitalen Nachlaß? Ich erbe ein Blog, das einen Link auf rechtswidrige Inhalte enthält. Muß ich die Links jetzt alle auf Rechtmäßigkeit testen? Oder lösche ich das Blog dann doch lieber? Meine schneeschmelze hat über 1200 Blogposts, die sind heute nicht mehr überprüfbar.

    Und falls Du verklagt wirst, kann es Dir auch so gehen wie MetaGer: Die Klägerin hatte sich für zahlungsunfähig erklärt, nachdem sie verloren hatte. Folge: Die Prozeßkosten blieben an der Suchmaschine hängen…

  4. Wir haben ein Urheberrecht, nicht nur in Deutschland, dass, wenn es konsequent angewendet wird, alles erstickt. Ich rede davon seit 20 Jahren. Der Konstruktionsfehler liegt darin, das es nicht auf der Idee eines fairen Austausches zwischen Produzenten und Konsumenten, sondern auf der eines geistigen Eigentums beruht, die leider nicht begründbar ist. Und was man auf Unfug baut, wird wieder Unfug. Aber es funktionierte halbwegs, das Urheberrecht, weil es eben nicht konsequent angewandt wurde. Überall gab es Schlupflöcher, zu vieles fiel einfach nie auf. Im Netz ist alles automatisch recherchierbar, jede kleine Verletzung des Buchstabens des Gesetzes wird justiziabel. Damit hat das Urheberrecht in seiner heutigen Form das Zeug zum Würgeengel – nicht nur für das freie Web, letztlich auch für alle Kunst und Wissenschaft. Manchen fiel das gleich auf, anderen später, aber es muss wohl noch schlimmer werden, bis die Gewalt, die vom Volke ausgeht, sich damit ebenso unwohl fühlt. Auf die Justiz ist zum Glück Verlass, vor allem auf die aus Hamburg. Sie lässt dem Humbug nichts durch die Lappen gehen – und hilft der Sehnsucht nach Änderung durch Anheben des Leidensdrucks. Das finde ich gut.

    Man kann unter dem Urheberrecht nur leiden, wenn man es ernst nimmt. Fantastische Lizenzgebühren, daran gesteigerte Anwaltskosten und gar Strafen fördern das Ernstnehmen sehr, solche Mittel schätzen die Menschen. Und wo man ernst nimmt, da achtet man. Ein Bekannter z.B. erzählte mir von einem sehr guten Artikel über das Motorradbasteln, den er beinahe verlinkt hätte. Aber zuerst hat er sich die Website angesehen und fand dort nicht nur Texte über Motorräder und Werkstätten, sondern auch Nazi-Gedankengut. Nazis verlinkt er nicht. Ich vermute, dass viele das Nicht-Verlinken von Nazis ernst nehmen, auch wenn es Zeit kostet, die Seiten zu prüfen, dass sie Links wieder entfernen, wenn sie von späterem Nazizeug Kenntnis erhalten. Die Urheber aber sind der Mühe nicht wert? Man muss daran glauben! Wer den Rechtsverletzer so verabscheut, wie das Gesetz es annimmt, der prüft gerne, ob es ehrliche Ware ist, was er da verlinkt. Und wenn eine Mehrheit dieses Urheberrecht ernst nimmt, dann endlich endet es. Wie eine Maschine, die stehen bleibt, wenn alle Teile auf null Spiel justiert sind. Es kommt der Niederlage mit jeder Schlacht näher, die es gewinnt. Wie sich die Verlage mit ihrem Leistungsschutzrecht verstümmeln. Das hoffe ich zumindest. Es könnte auch ein später Triumph der Gegenaufklärung werden („Sie sind an ihren Ideen erstickt! Haha! Schluss mit Ideen!“), das aber scheint mir unwahrscheinlich.

    Einstweilen kann man ja ins Impressum schreiben, dass man sich über Links freut und dass man nicht vorsätzlich das Urheberrecht verletzt, dass alle Inhalte legal sind, man aber für den Schaden aufkommt, falls man sich irrt.

  5. Wir leben so langsam in einem Richterstaat, bei dem sich die dritte Gewalt über die beiden anderen erhebt.

    Die Wähler sollen mit ihrer Stimme die Politik bestimmen (auch daran hapert es bereits, da der Wählerwille durch die Parteien oft korrumpiert wird), nicht eine Vereinigung von fern der Lebenswirklichkeit der Bürger lebender Richter.

  6. Dies ist Wahnsinn, da nicht realisierbar. Alleine die Tatsache, dass Inhalte dynamisch sind und bereits Sekunden nach einer „Überprüfung“ komplett anders sein können, wirft Fragen bezüglich der Kompetenz der Richter auf. Heise Online wurde aktiv.

  7. @Dirk: „Nazizeugs“ kann man ja immerhin beim Blick auf die Seiten erkennen. Aber NICHT, ob derjenige die Bildnachweise auch KORREKT hingeschrieben hat!

  8. @Claudia: Was aber auch eine Frechheit ist! Konkret habe er UFOs rein geklebt. Stellt dir vor, ich setze irgendeinen Mist in ein Bild von dir und schreibe drunter: Foto von Claudia.

    Du hast recht, man kann es nicht erkennen. Ich habe, wie immer in Internetsachen, einen Witz erwartet, als ich „das Landgericht Hamburg hat entschieden“ las – und es ist einer (leider auf Kosten eines Betroffenen). Das Web sehe ich dadurch nicht in Gefahr – das kommt schon noch.

  9. Herzlich willkommen in der schoenen neuen welt, der welt die wir trauemten als bunt noch zahl und bild noch qual war.
    die zahl der beutelschneider und gierfickerigen quasselsieger vor den schranken der justio-zial neononkonformen wegelagerer mit hinterradantrieb und eingebauter vorfahrt hat unzweifelhaft die notwendige massentaugliche schwellschnittmenge erreicht um hyperneokonformes abzocken unter dem denkmaentelchen sozialvertraeglicher gerechtigkeit endlich in wirtschaftlich nachhaltig nutzbare schuerfgebiete monetaer gepraegter grosswetterlageninteressenten zumindest im ersten ansatz lukrativ erscheinen zu lassen.
    -feix- solche saetze erfordern 4 tassen kaffee und jede menge selbstverleugnung:) dessenungeachtet: mir ist grade danach,also was solls.

    wer sich nciht in gefahr begibt kommt vor langeweile um, wer die gefahr sucht wird von beutelschneidern gefaehrdet und ,frei nach einstein: wer veraenderung fuer nutzlos haelt und trotzdem der welt taeglich einen stein ins getriebe wirft, wer also der reinsten form des wahnsinns froent alles beim alten belaesst und auf deisem wege hofft, dass sich etwas aendert,..
    ah.. faden verloren- empfehle saras rede zur lage der nation:) https://www.youtube.com/watch?v=LnrHBDsJI48
    zeit die raubtierkapitaelchen heraus zu lassen und ganz laut so nicht zu bruellen, anschliessend als bettvorleger zuhause den fussabtreter der vermieter zu mimen.

    was fuer eine welt die solche buerger traegt, was fuer eine welt die solche umstaende gebiert und alldem vollkommen gleichgueltig jahr fuer jahr mit einem affenzahn um die sonne zu eiern. regen ist fuer alle da, nur werden so langsam die sonnenschirme knapp.

    es lebe der link, der schrei und der zoff
    genuegt dir erfahrung dann bist du off.

    gruss aus dem remstal
    i.m.

  10. […] Medien zu einer Verschärfung der Haftung für Links hat letzte Woche große Verunsicherung ausgelöst. Viele Berichte, die man dazu lesen konnte, verkürzen die Gerichtsentscheidung und die daraus […]

  11. Danke Ingo! Mal wieder ein ordentlicher Rant – es gibt ja auch so viele Gründe dafür!! Von dir les ich sowas immer mal wieder gerne! :-)