Claudia am 03. Januar 2017 —

Grundsicherung: Lasst die Alten ziehen!

Die Politik müsse sich mehr den realen Problemen der Menschen zuwenden, um den Zulauf zu rechten Parteien zu stoppen, heißt es in vielen Analysen zur Lage. Mit Blick auf das Wahljahr fordert Sigmar Gabriel, die SPD müsse wieder „zur Schutzmacht der kleinen Leute“ werden. Ich hätte da was, womit man anfangen könnte, sogar mit positiven Folgen für die Allgemeinheit: die Aufhebung der Residenzpflicht für Grundsicherungsempfänger/innen.

Schon bisher waren die Regelungen für Auslandsaufenthalte sehr restriktiv. Leistungsempfänger mit Grundsicherung mussten ihren „Lebensmittelpunkt“ in Deutschland haben, doch war die Dauer der verlustfreien Abwesenheit gesetzlich nicht klar definiert. Seit Jahresbeginn hat sich das geändert:

Änderungen bei der Grundsicherung ‐ 4. Kapitel SGB XII
§ 41a. Verschärfung bei Auslandsaufenthalt: Grundsicherungsberechtigte im Ausland erhalten in Zukunft nach Ablauf der vierten Woche keine Leistung mehr. Bisher konnten die Betroffenen auch länger ins Ausland fahren, wenn ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland war. Jetzt gilt nur noch der für Arbeitnehmer vorgeschriebene Urlaub von vier Wochen.
Quelle: Hartz-IV und Sozialhilfe: Das ändert sich 2017

Weg mit der Schikane!

Wie wird diese Residenzpflicht bedürftiger alter Menschen eigentlich gerechtfertigt? Warum sollen sie ihren Aufenthalt nicht ins – vielleicht sonnigere, billigere – Ausland verlegen dürfen? Anders als Hartz-4-Bezieher sind das Rentnerinnen und Rentner. Das heißt: eine Pflicht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, existiert nicht. Warum also dieser Zwang, in der kalten Heimat zu bleiben? Mir fällt beim besten Willen kein sinnvolles Argument ein. Es erscheint als reine Schikane, als überflüssige Gängelung und Bevormundung alter Menschen, denen es sowieso nicht gut geht in ihrer Altersarmung. Wo kämen wir hin, wenn alle Grundgesicherten einfach wohnen dürften, wo sie wollen?

Positive Effekte bei Wegfall der Residenzpflicht

Wir bekämen mehr freie Wohnungen, denn wer dauerhaft im Ausland lebt, ohne fürchten zu müssen, den Lebensunterhalt zu verlieren, braucht keine eigene Wohnung mehr. Man könnte auch bei jenen, die ihre Wohnung behalten wollen, eine Untervermietungspflicht für die Dauer der Abwesenheit einführen, bzw. mit dem Leistungsbezug verknüpfen. Da überall bezahlbarer Wohnraum fehlt und hier nicht gerade Luxusimmobilien frei würden, wäre das doch auf Dauer ein schöner Effekt zur Entlastung des Wohnungsmarkts. Es werden schließlich immer mehr Menschen Grundsicherung beziehen in den nächsten Jahren, das ist unumstritten.

Man könnte dann auch konkrete Projekte im Ausland mit der Entwicklungszusammenarbeit verzahnen: Rentnerdörfer könnten die Wirtschaft in Gebieten beleben, die ihren Anwohnern keine oder wenig Perspektiven bieten. Wie ja jetzt schon arme Rentner, die sich keine richtige Wohnung mehr leisten können, manchem Campingplatz hierzulande das Überleben ermöglichen.

Der Staat könnte sogar Geld sparen:

  • Die Verwaltungsarbeit für einen anderswo lebenden Grundsicherungsempfänger könnte man minimieren: einmal im Jahr ein neuer Antrag, ein Dauerauftrag – und fertig.
  • Evtl. ließe sich sogar Geld sparen. Hier werden ja akribisch Miet- und Nebenkosten geprüft, bevor sie übernommen werden. Für Auslandsrentner mit Grundsicherung könnte man das evtl. pauschalisieren: ein Festbetrag für Miete und Nebenkosten, vielleicht auch differenziert je nach Zielland (jedoch nie höher als der durchschnittliche Übernahmebetrag in DE)
  • Auch Optionsmodelle wären möglich: ein Pauschalbetrag für alles (dann hat man weitgehend Ruhe an der Behördenfront), wahlweise ein ähnliches Verfahren wie für im Inland lebende. Schließlich leben wir weltweit in „Neuland“, ein bisschen E-Government sollte da drin sein.

Das sind nur Beispiele, es sind ja vielerlei Varianten des Umgangs mit einem „Rentner-Export“ denkbar. Aber anstatt über menschenfreundliche Lösungen nachzudenken, die den Interessen der Alten entgegen kommen, verschärfen sie noch die Gesetze, so dass noch weniger Selbstbestimmung möglich ist.

Warum?

Warum werden mittellose Rentnerinnen und Rentner gezwungen, hier zu bleiben?

Diskussion

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42 Kommentare zu „Grundsicherung: Lasst die Alten ziehen!“.

  1. Hallo Claudia,
    danke, das hast du super gut auf den Punkt gebracht.
    Ich vermute es ist vielleicht Neid, Missgunst und wirtschaftliches Interesse, denn diese RentnerInnen geben ihr Geld ja dann nicht mehr hier aus, werden vielleicht besser gepflegt und leben länger und das auf Kosten des Staates??!!
    Mal ganz abgesehen von den vielen Menschen aus anderen EU-Ländern die ihr ganzes Leben hier in Deutschland geschufftet haben, aber so wenig Rente bekommen, dass sie Grundsicherung beantragen müssen.Warum will man denen verwehren zurück in ihre Heimat zu gehen??!!
    Es wird immer doller mit unseren Gängeleien!!

    Lieben Gruß
    Angelika

  2. Hallo
    Es geht einzig und allein um Wirtschaftliche Interessen.
    1. Alte Menschen benötigen mehr Medikamente. Diese werden dann billiger im Ausland gekauft. Gewinne von über 1000% sind dann in Deutschland nicht mehr drin.
    2. Interesse an billigen Wohnraum haben nicht diejenigen, denen die Wohnungen gehören. Alle Bestrebungen der Bundesregierung billigen Wohnraum zu schaffen ist doch nur Schmierentheater. Unsere Elite hat kein Interesse an billigen Wohnraum.
    3. In Deutschland ist das Versorgen und Pflegen unserer Alten mittlerweile ein sehr profitabler Markt.
    Ich gehe sogar davon aus, dass Rentner, deren Rente so hoch ausfällt, dass diese keine Grundsicherung benötigen bald nur noch Rentenanspruch haben, wenn diese in Deutschland leben.
    Der Immobilienbesitze in Deutschland gehört vielen Rentnern. Sollte es zu einer Rentnerflucht in Deutschland kommen, dann werden bald Gesetzte verabschiedet, die die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für Deutsche Immobilien auch in Deutschland zu versteuern sind.
    Es geht wie immer nur ums Geld.

  3. Das ist doch ganz einfach: Dann leben sie zu lange, die ALTEN sollen doch so schnell wie möglich „kaputtgehen“ Danke Angela Merkel

  4. hallo zusammen,

    die wirtschaftliche Begruendung stellt für mich auch die wahrscheinlichste Variante dar. mit ein wenig muehe kann jeder selbst herausfinden, was beispielsweise ein platz im pflegeheim kostet, wie sich die wirtschaftliche situation des „gepflegten“
    jahr für jahr verändert und wo diese ganze kohle bleibt.
    ein lebenslang angespartes vermögen reichte beispielsweise gerade mal 3 Jahre für einen ehemaligen Ingenieur der wegen alzheimer ins Plegeheim umsiedeln musste da seine Frau, selbst auch weit jenseits der 60er grenze mit der haeuslichen pflege ihres mannes ueberfordert war.

    100.000 Euro bedeuten in solch einem fall angesichts der monatlichen kosten GARNICHTS.

    für normal situierte mittsechziger dürfte ein platz im pflegeheim so ganz grob über einen kamm geschoren bedeuten, dass die gesamten einnahmen an rente und angehörigen (wittwen)rente
    nicht ausreichen um diese leistung ohne sonstige unterstützung
    aufzubringen.

    dieselben Leistungen, die ein pflegeheim in unseren gefilden bietet dürften im umliegenden anderswoland wesentlich günstiger zu erhalten sein.

    dann sind da noch die Verdienstmöglichkeiten bei der Medizinischen versorgungnder älteren: altersdiabetes zum beispiel bedeutet 3x taeglichen Besuch von pflegekräften
    7/365 mit den entsprechenden kosten für insulin, die gerätschaften dafür (messstreifen füs blutzuckerwert messgerät,
    lantussritzbesteck, kanülen und so weiter und so fort) und andere medikamente. uebers jahr gesehen und auf die menge der betroffenen gesehen ist das ein wirkliches bombengeschäft, (für unsere pharmaindustrie) krisensicher und durch staatliche beihilfen (krankenkassen) dauerhaft existenziell abgesichert.

    warum sollte man solche pfruende aufgeben?
    unter diesem blickwinkel macht die erwähnte änderung der residenzpflicht wirklich sinn für die lobbyisten im bundestag.
    wäre interessant ob die vorlage dazu aus diesen kreisen angefertigt wurde, oder ob unsere selbstredend vollkommen unabhängigen oberschlaules in der legislative selbst drauf gekommen sind.

    grus von der rems
    i.m.

  5. Danke Euch erstmal für die Kommentare!

    Zur wirtschaftlichen Hypothese:
    Es kann m.E. nicht das Interesse der Regierenden sein, den Pflegeheimen Umsatz zuzuschustern, den der Staat dann selbst über Sozialhilfe zahlen muss. Grade bei den Grundsicherungsempfängern ist ja kein Eigenvermögen zu holen.
    Ganz im Gegenteil versucht man ja, die Kosten mit 1001 Methoden im Rahmen zu halten (Kontrollen, Deckelungen, Personalschlüssel…). Der Pflegeversicherungsbeitrag soll möglichst nicht steigen.
    Auch sind nur 30% der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen – und wer weg will, ist da noch lange kein Kandidat.

    Ich vermute, es gibt keinen wirtschaftlichen Grund. Man gönnt den Grundsicherungsempfängern einfach keinen Lebensabend, der andere neidisch machen könnte. Da gabs doch mal „Florida-Rolf“ – und ab da hat sich das alles verschärft.
    Wenn ich recht habe, wäre das aber auch änderbar…

  6. […] Claudia Klinger hat es auf ihrem Blog sehr schön mit der Schlagzeile „Lasst die Alten ziehen“ zusammengefasst: […]

  7. Vielen Dank Claudia,

    ich habe in meinem Beitrag „Was sich für Renter 2017 ändert“ unter vorunruhestand.de auf deinen Beitrag verlinkt. Das war auch mir neu. Ich denke, wir werden noch häufiger über das Thema diskutieren. Es gab und gibt ziemlich vieler dieser Entscheidungen nach Gutsherrenart.
    Anderes Beispiel ist die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Aber selbst Verfassungsklagen helfen nicht weiter.

    winterliche Grüße aus München
    Helmut Achatz
    vorunruhestand.de

  8. Das Problem ist, dass Minister Gabriel all die kleinen Leute alle vier Jahre baucht um sich und seine Genossen bei wenigstens 20% zu halten, mit Beginn der Koalitionsverhandlungen sind dann sämtliche Versprechungen wieder den „Sachzwängen“ zu Opfer gefallen und es kommen Pseudoverbesserung, die langfristig gesehen alles noch schlimmer machen…

  9. […] was sie wünschen und hierzulande vielleicht verboten ist. Mittellose Rentner mit Grundsicherung werden gezwungen, im kalten Deutschland auszuharren, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht verlieren wollen, während man es nicht im Ansatz schafft, […]

  10. Genau das habe ich der Nahles bei Abgeordnetenwatch geschrieben!
    Ihr unterstelle ich , dass der Staat durch früheres Sterben der nun neu hier zum Leben verpflichteten Rentner sich staatliche Transferleistungen einsparen möchte.

    Außerdem unterstelle ich Ihr damit eine Krieg um Leergut bei bedürftigen Rentnern angezettelt zu haben!

    Mal gucken, was da kommt!

    Vermutlich nix!

    Gruß

    Thomas Thieme

  11. Danke Claudia,

    Du hast die Sache mit der Grundsicherung und der Residenzpflicht auf den Punkt gebracht. Wie “ gutsherrenmäßig“ und wie unbesonnen, wie
    gedankenlos, wie gefühllos und wie gnadenlos verachtend ist doch diese Entscheidung. Ich habe im Kulturbereich gearbeitet, eine Zeitschrift nach der anderen hat Insolvenz angemeldet, die Redaktion wurden verkleinert, man wurde in die Freiberuflichkeit geschubst und die Honorare sind seit 30 Jahren nicht nur gleich geblieben, sondern nur weniger geworden! Es gibt sicher einige Prominente, die gut verdienen, aber der Rest – auch wenn sie eine gute Arbeit gemacht haben – landen wie ich in der Altersarmut. ! Ich bin keine AFD-Wählerin, aber immerhin hat sie die Politiker etwas aufgescheucht.

    Danke

    Ingrid

  12. Hallo in die Runde,
    kann mir jemand sagen, welches Land mit Ausland gemeint ist?
    Wir leben in Europa. Ist Europa nun Ausland oder nicht?
    Danke für die Antwort
    Gisela Sophie

  13. Gruss in die Runde hier,

    Kinder die nicht im Haushalt helfen, erhalten keinen Nachtisch mehr😢😢

    Allein die Formulierung des Gesetzes „… Erhalten keine Leistungen…“ lässt darauf schließen, dass es um die Bestrafung derjenigen geht, die mal 3 Monate auf Mallorca oder anderswo im sonnigen Süden Europas ihren Lebensabend verbringen wollen. Ein juristisch gut formulierter Gesetzestext würde ganz anders lauten: etwa so “ wer sich länger als vier Wochen im Ausland aufhält, hat keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach SGB XII… “ Neid und Missgunst stehen meines Erachtens dabei im Vordergrund. Bereits vor anderthalb Jahren war in der Presse zu lesen, dass der Gesetzgeber plant die scharfen Regeln für Hartz IV Bezieher im SGB II nunmehr auch auf die Rentner im SGB XII Bezug auszudehnen. Wirtschaftliche Aspekte spielen natürlich auch eine Rolle, nämlich dahingehend, dass die Rentner ihre Grundsicherung hier ausgeben und die Kaufkraft im Land gehalten wird.
    Die Folgen dieser Gesetzesänderung sind sehr weitreichend. Wer sich beispielsweise tatsächlich legal vier Wochen in Bulgarien aufhält und wird dann z.b. krank und kann erst nach sechs oder acht Wochen zurückkehren. Was ist dann? Mittlerweile besteht dann Rückstand bei der Krankenversicherung und beim Vermieter was weitreichende Folgen für die Grundsicherungsbezieher haben wird. nach den bisherigen Erfahrungen werden sich die Grundsicherungsträger auf Den Wortlaut Gesetzestextes beziehen und die Betroffenen sind gezwungen zu klagen. zudem hebt sich auch die Frage, wie man denn die Rückkehr aus einem Land der europäischen Union nach Deutschland Nachweist wie im Gesetz gefordert? Hier sind viele Fragen offen.

    Wer schließt sich einer präventiven Klage an?

    Gruß der Widersacher

  14. Schau mal in meinen Beitrag…

  15. @Andre: danke für deinen ausführlichen Kommentar, der ja voll in diesselbe Richtung geht wie mein Artikel. „Präventiv“ kann man hierzulande meines Wissens nicht klagen, man muss schon betroffen sein, also z.B. in der Ferne krank geworden. Das Ganze ist eine staatliche Gemeinheit sondergleichen – nur leider spielt die Situation der Grundsicherungsempfänger in der Politik keine Rolle.

  16. Für mich ist das ein Eingriff in meine persönliche Freiheit.
    Wir sollten uns zusammen tun und Klagen und wenn es bis Brüssel geht.
    Wer macht mit.

  17. @Wolfgang: noch bin ich ja nicht betroffen, könnte also auch nicht klagen.
    Aber so insgesamt könnte man zumindest mal Anwälte kontakten, was die so meinen… Meines Erachtens ist die Beschränkung von Auslandsaufenthalten bei Hartz4ern begründbar, da diese „dem Arbeitsplatz zur Verfügung stehen“ sollen. Aber bei Rentnern? Wodurch rechtfertigt sich da der Eingriff in die Grundrechte?

    Wieder mal typisch, dass sich von all den Seniorenverbänden keiner dafür interessiert… Ich hoffe, dass so langsam motiviertere Leute ins entsprechende Alter hinein wachsen und dann auch aktiv werden!

  18. Mir fällt noch ein: angesichts der verschärften Wohnungsnot wäre es geradezu eine soziale Tat, wenn man die Alten ziehen ließe. Und selbst wenn die ihre Wohnungen nicht komplett aufgeben, weil sie ein paar Monate im Jahr doch da sind, ließe sich Untervermietung befristet organisieren – man muss es nur wollen!

  19. …die ersten Auswüchse kommen schon, hier Schreiben an mich:
    „….es folgte schon bei mir eine Art Vorauseilender Gehorsam:
    Schreiben an mich:
    „Datum / lhr Zeichen Datum / Unser Zeichen
    26.01.2018 320.228224
    Gru nd ischeru n gsleistu ngen
    Sehr geehrter Herr Borone,
    die Grundsicherungsleistungen für den Monat Februar 2018 werden in den
    nächsten Tagen auf lhr Konto überwiesen.
    Mit Schreiben vom 25.01.2018 erklärten Sie mir, dass Sie eine Urlaubsreise
    antreten werden.
    Teilen Sie mir bitte mit, fürwelchen Zeitraum Sie sich wo im Urlaub beJinden.
    Sollten Sie eine Reise gebucht haben (Flugreise, Schiffsreise, Busreise,…), so
    reichen Sie mir bitte die entsprechenden Tickets ein.
    lch bitte um Vorlage der Unterlagen bar. einer Erklärung bis zum 15.02.2O18.“
    Unverschämtheit !

  20. […] zu wählen, ohne ihre Grundsicherung zu verlieren. Schluss damit! Herr Minister, lassen Sie die Alten ziehen! So werden auch Stadtwohnungen frei, ein positiver Nebeneffekt für alle, die im heimischen Kiez […]

  21. Ich bin gespannt, ob es irgendwann einmal eine Lobby, einen Anwalt, o-ä. geben wird, die/der dieser Willkür ein Ende bereitet. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass eine Residenzpflicht für Rentner beim Verfassungsgericht durch käme. Allerdings wird es dann bestimmt findige POLITIKER geben die andere Schikanen für die Ärmsten erfinden…

    Zum kotzen.

  22. Guten Tag an alle Leser,
    um die Schweinereien der Regierung im Umgang mit Rentner in der Grundsicherung im Alter zu stoppen wird eine Klage selbst beim höchsten Bundesgericht nichts bringen. Aus meiner Sicht wird das Grundgesetz mit Füßen getreten, u.a. wegen Diskriminierung aus Altersgründen. Es geht um Menschenrechte und die gehören vor den Europäischen Gerichtshof. Und es geht noch um mehr, als nur die Residenzpflicht: warum darf ein Empfänger von Grundsicherung ein doppelt so hohes „Vermögen“ haben wie ein Mensch mit Grundsicherung im Alter? Warum darf diese Rentnergruppe weniger von einem Mini-Job behalten (ca. 25%) als ein Grundsicherungsempfänger? Das sind weitere Ungerechtigkeiten die allen voran jene zu verantworten haben, die gleichzeitig von sozialer Gerechtigkeit sprechen?
    Anfragen bei der Politik blieben (außer von der Linkspartei)
    unbeantwortet.

  23. @icke: wusste ich gar nicht, das mit dem geringeren Verdienstbehalt! Eine Sauerei, da man ja im Alter eher mehr für „außergewöhnliche Ausgaben“ braucht. Also sollte auch mindestens soviel Vermögen erlaubt sein wie bei einem jüngeren Hartz4-Bezieher.

    Update: grade hab ich mal in der offiziellen Broschüre geschaut, da steht zur Anrechnung von Einkommen:

    Zusätzlich werden pauschal 30 Prozent des Einkommens, das Sie eventuell aus einer nichtselbständigen Tätigkeit (wie zum Beispiel einem sogenannten Minijob) oder einer selbständigen Tätigkeit erhalten, nicht mit einbezogen (höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1).

    Ist das denn bei Hartz-4-Beziehern soviel anders?

  24. Hallo Claudia,
    das mit dem Selbstbehalt vom Mini-Job ergibt sich daraus, dass bei Grundsicherung die Regeln des SGB II und bei Grundsicherung im Alter die des SGB XII greifen. SGB II hat einen Grundfreibetrag von 100,- € (abgezogen vom Einkom-
    men) + 20% vom Rest ( Beispiel 400.- € – 100,- € = 300,- €, davon 20% = 60,- €, Freibetrag gesamt: 160,- €) Grundsicherung im Alter darf Mensch 30% behalten, also (s. Beispiel) 120,- €, sind bei mir 25% weniger. Vergessen habe ich vorhin die Zwangsverrentung nach 35 Beitragsjahren, mit Abschlägen von 0,3% pro Monat Frühverrentung lebenslang. Das BSG hat diese Praxis der Job-Center bestätigt! Stellt der Aufgeforderte keinen Rentenantrag, so stellen ihn die Job-Center per Verwaltungsakt. Sie findet nicht statt, wenn zu erwarten ist, dass der betroffene Mensch anschließend GsiA
    beantragen muss, was im Umkehrschluss bedeutet, wer knapp über der GsiA hätte muss Rente beantragen und (Beispiel: Renteneintritt mit 67, Zwangsverrentung mit 64 macht lebenslange Rentenkürzung 36 Monate x 0,3%= 10,8% ) ohne sich wehren zu können. Das hat alles u.a. die gute Nahles mit zu verantworten.
    L.G.

  25. Scheint zu stimmen,…………… wird schlimmer, wenn z.B. ein Rentner/in eine Stelle für 200,-€ hat. Dann ist der Unterschied noch größer als 25%. 120 zu 60, also 50% !!!!
    60,-€ sind verdammt viel Geld für die „Alten“, die arbeiten wollen oder müssen. „Gut das es die Residenzpflicht gibt“, könnte scheinheilig gedacht werden……….

  26. Als Grundsicherungsempfängerin welche nur relativ wenig Grundsicherung erhält, habe ich vor 2 Jahren 7 Monate an einem Projekt teilgenommen, weil es interessant war und mir großen Spaß gemacht hat. Mit über 70 Jahren und einigen körperlichen Einschränkungen habe ich etwa 1000€ monatlich erarbeitet. Dafür habe ich fast die Hälfte an den Staat an Steuern und Sozialversicherung abgeben müssen, da nun die Rente sich auf die Höhe der Steuern auswirkte. Ich habe also 3 Monate umsonst gearbeitet und wenn ich die weggefallene Grundsicherung dazurechne, vier Monate. Jetzt frage ich mich, warum darf mir das Geld abgenommen werden, aber ein Geldinvestor zahlt auf leistungsloses Einkommen nur 25% Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge?

  27. Hallo Barbara, ich gehe mal davon aus, dass Du Grundsicherung im Alter beziehst oder bezogen hast. Das ist damit etwas anders als bei Grundsicherung!!! https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/rente-und-nebenjob-was-ist-steuerlich-zu-beachten.html
    Diesen link empfehle ich, weil dort ein Beispiel für Rente und Abgaben gut erklärt wird. Bei einem Einkommen von 1000,-€ monatlich bist Du natürlich steuerpflichtig, weil Du den Jahresfreibetrag um einige tausend Euro überschreitest. Ebenso sind Sozialbeiträge fällig, wie Krankenversicherung.
    Ein Teil Deiner Rente wird dem Einkommen hinzugerechnet.
    Die Gesamtsumme ist steuerpflichtig. Du hast auch keine Grundsicherung verloren, die Du in Deine Rechnung einbeziehen kannst, weil Dein Einkommen höher war als Dein Bedarf ?,- vorausgesetzt die von Dir genannten 1000,-€ waren mit Deiner Rente monatlich höher als die Grundsicherung im Alter (aktuell c.a. 850,-€, abhängig von der Miete)plus 300,€ Freibetrag auf 1000,-€ Einkommen ( 30%).Somit bekommst Du abc.a1.150,-€ Gesamteinkommen keine Grundsicherung mehr. Sollte dem anders gewesen sein hol Die Hilfe bei entsprechenden Vereinen z.B. .Der Investor zahlt so wenig, weil er wahrscheinlich soviel verdient, dass er rausfällt aus der Beitragbemessungsgrenze.
    L.G.

  28. Hallo, hier wurde gefragt, wer sich Klagen oder einer Klage anschließen würde: ich mach mit. Leider hat die Sache (noch) 2 Haken, Sammelklagen, sind die zulässig?,- ich bin erst im Juni 2019 direkt betroffen ( Eintritt in dir reguläre Altersrente, was bei mir mit Grundsicherung im Alter verbunden sein wird.. Gesetzestexte wurden ja von schlauen Leuten ( Lobbyisten?) verfasst und wenn sich Gerichte daran halten, dann kann Mensch nur gegen das Gesetz selbst klagen. Bei der Zwangsverrentung wird auf einen Passus zugegriffen der sinngemäß besagt: …. alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Bedürftigkeit in H4 (z.B) zu verringern. Schlau wie SIE sind fiel IHNEN ein: Rente geht vor Sozialleistungen, die also erst auszuschöpfen wäre. Was für perfider Mechanismus der da mit Wissen und Wollen der Macher wohl so gewollt war. Entlastet er einerseits doch die Job-Center-Kassen und im Nebeneffekt die Rentenkasse, die dann ja nur gekürzte Renten zahlen muss. Das ist dann die tolle „Verbesserung“ im Rentensystem, für die sich Frau N. und ihre Partei so hoch selbst gelobt haben. Aus dem Kann nach 35 Jahren wird so u.U. ein Muss! Verordnete Altersarmut? Die Residenzpflicht ist eine Entmündigung und ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Abmelden beim „Blockwart“, wie lächerlich, vielleicht noch mit Strammstehen Hackenschlagen und Jawoll beim Sachbearbeiter??? Wie wäre es gleich mit einer Fußfessel, könnte Mensch denken.

  29. Hab was gefunden zur ‚Residenzpflicht‘, allerdings ein Urteil von 2016, bevor der neue 41a im SGB XII eingeführt wurde.
    Das Gericht hält die Einführung in seinem Urteil für verfassungsrechtlich bedenklich, ohne darüber zu urteilen.
    Landessozialgericht NRW, L 20 SO 194/14
    Leistungskürzungen wegen Auslandsaufenthalt wurden in diesem Urteil als rechtswidrig benannt.
    Lesen bildet und ich hoffe er wird gekippt.

  30. @Icke: danke für die Fundsache! Immerhin scheint es noch vernünftige Gerichte zu geben!

  31. Also ich bin der gleichen Meinung und Ansicht wie die anderen Schreiber mein Freund hat das gleiche Problem er ist Erwerbsunfähig bis zur Altersrente und darf auch nur noch 4 Wochen ins Ausland er ist Marokkaner und hat dort auch Kinder Familie ich finde das eine Frechheit das man so eingeengt wird ich würde mich auch an einer Sammelklage bzw.mein Freund teilnehmen wer hat sich diesen Nachtrag ausgedacht .Die Politiker in Deutschland sind alle Betriebsblind unsozial und meistens unkompetent Frau Merkel lernen Sie sozialer zu denken ich habe Sie nicht gewählt ich weiß auch warum .Ich hoffe das Sozialgesetz wird noch mal über arbeitet .

  32. Eine kleine Anmerkung zur „Zwangsverrentung“ : zu allen Möglichkeiten nutzen um…… gehören auch Leistungen anderer Sozialträger. Die Rente ( egal welche) ist dem Gesetz nach eine Sozialleistung !!!, also vorrangig vor der Grundsicherung, sofern ein Rentenanspruch besteht, auch wenn Abschläge wegen nicht erreichen der Regelaltersrente hingenommen werden müssen.
    Die Abwesenheitsregelung bei Grusi im Alter könnte gegen die UN- Menschenrechte verstoßen, die dem GG gleich gestellt ist. §25 GG scheint dabei interessant zu sein.

  33. Bei wem und wo kann ich mich an einer Klage beteiligen? Gibt es eine Anlaufstelle für Interessierte?
    Vielleicht auch: Wer sammelt die Stimmen für die nächste Wahl, um den Parteien mal eine Empfehlung der „ALTEN-MACHT“ zu übermitteln.
    Fangen wir dort an, wo es denen zuerst, am Schnellsten und am Meisten wehtut. Wir können doch problemlos jede Partei abwählen oder in den Sessel heben.
    Machen wir doch Schluß mit diesem Gesindel. Wir wählen nur noch den, der uns wirklich vertritt. Mit Respekt und Achtung denen gegenüber, die alle zusammen dieses Land wieder aufgebaut haben.
    Abgeornnetenwatch,
    foodwatch,

    und dann :
    Altenwatch. Panterwatch oder Silberrücken.eu ,
    Macht Vorschläge.
    Hört sich doch gut an! Auf gehts!

  34. Hallo Leute
    und wenn ich als Rentnerin klein neben Job( Kinder Betreuen) in Ausland habe was dann ? verliere ich die Grundsicherung?

    ich bin in Panik und Angst

  35. @ Nadja: evtl. ja, wenns jemand merkt. Nebenjobs sind sowieso Zusatzverdienste, die beim Amt angegeben werden müssen. Sie werden auch auf die Grundsicherung angerechnet bis zu einem bestimmten Freibetrag.

  36. DANKE CLAUDIA ,
    ICH WILL ABER MICH IN AUSLAND AUFHALTEN LÄNGER ALS 4 WOCHEN UND NUR GANZ WENIG VERDIENEN . SICHER WERDE ICH MEIN VEDIENS MELDEN ABER ES WIRD SO WENIG SEIN DAS ES SICH DAS PAPIER NICH WERT IST . ICH WERDE ALLERDINGS DORT UM SONST WOHNEN . UND MÖCHTE ABER MEINE WOHNUNG IN DEUTSCHLAND NICHT VERLIEREN DENN WER WEISS OB ICH DORT BLEIBEN KANN
    WAS WIRD AUS MEUNE GRUNDSICHERUNG ? HIER IN DEUTSCHLAND?

  37. Liebe Nadja,

    die Dinge werden nicht dadurch besser, wenn du mich ANSCHREIST!!!
    Du musst halt abwägen, was du riskieren willst. Manche haben zuhause auch Freunde, die regelmäßig den Briefkasten checken, ob das Amt was will… im Zweifel wird dann halt schnell reagiert. Die geben dann natürlich auch keinen „Verdienst im Ausland“ an, das wäre ja dann unsinnig.

    Lies dazu bitte auch
    https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/altersvorsorge/bei-grundsicherung-nur-noch-vier-wochen-urlaub und beachte den Tipp am Ende des Artikels.

  38. Hallo Claudia es tut mir so Leid. Ich wusste nicht, das gross Buchstaben bedeutet hier am PC “ schreien“
    entschuldige bitte und Danke für alle infos ich werde weiter hier lessen allerdings bin ich selten online .

  39. Hallo liebe ausreisefreudige Rentner,

    habe einige klassische Ausreiseländer länger bewohnt (Spanien,Thail.,Griechenland,DomRep,u.a.).Habe auch Grundsich. im Alter.Habe residencia in 2 Ländern davon (vor Rente erhalten).Zum Thema: Beispiel Spanien-wie in den meisten Ländern der Welt wirst deine Einkommensverhältnisse und Krankenvers. nachweisen müssen,um Resident zu werden!In Spanien z.Bsp. mindestens den spanischen Mindestlohn von z.Zt. 1050 Euro pro Monat in Form von
    Rente o.ä.,aber nur wenn die örtliche Behörde das für ausreichend hält!!
    Damit erübrigt sich wohl für diesen Fall und viele andere,der Versuch,
    über Grundsicherung (im Schnitt ja 418EUR + Miete ggfls.+Krankenvers.),
    dem deutschen Staat etwas zu sparen,bzw. überhaupt dort willkommen zu sein.Die 4 Wochen Abwesenheitsregelung ist natürlich eben genau deswegen völlig unnötig.
    Beste Grüße

  40. Hi Jack, es gibt schon noch Länder, wo der Aufenthalt problemlos möglich ist, z.B. Kambodscha. Davon unabhängi ist diese „Anbindevorschrift“ einfach eine würdelose Zumutung! Selbst wenns gar nicht ums Auswandern geht: mehr als 4 Wochen anderswo könnte bestimmt auch ohne „Residenz“ klappen.

  41. Guten Tag,
    66 Jahre immer gearbeitet, Krebs, drei Rentenreformen – Einheit – Euro – Scheidung ,haben meine Rente auf 837 € verkommen lassen.
    Bitteln und Betteln,Spießrutenlaufen seit über einem Jahr beim Rhein Gau
    Taunus Kreis.
    Suche Mitstreiter bis Sammelklage gegen diese mobbenden Ämter.
    Grüße

  42. […] Vorteil allen anderen nicht schadet. So wurden und werden etwa Renter, die Grundsicherung beziehen, dazu gezwungen, im Land zu bleiben. Sie dürfen nicht etwa dorthin gehen, wo das Leben billiger ist und sie mit der Grundsicherung […]