Nun soll es also kommen: die Koalition hat beschlossen, das heftig umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage Gesetz werden zu lassen. Demnach sollen auch kleinste Textausschnitte (Snippets) kostenpflichtig werden:
„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen. Weiter → (Das Leistungsschutzrecht wird kleinen Zeitungen schaden)
Diesem Blog per E-Mail folgen… (-> Sidebar)