Claudia am 15. August 2026 — 0 Kommentare

Wie abgehoben kann man sein? Das neue EU-Verpackungsgesetz ist das Aus für kleine Händler

Eigentlich schreibe ich ungern über Themen, über die gerade breit in den Medien berichtet wird – es sei den, die Sache empört mich so richtig! So richtig kommt mir die Galle hoch, wenn ich lese, was das neue Verpackungsgesetz der EU (124 Seiten!) auch kleinen Händlern zumutet:

„Wer in ein anderes Land liefern will, muss sich dort nun registrieren, die entsprechenden gelieferten Mengen melden und Gebühren für die Verpackungsentsorgung entrichten. Unternehmen ohne Sitz im jeweiligen Land müssen dafür in der Regel einen Bevollmächtigten benennen. Dieser fungiert als Ansprechpartner für die Behörden und haftet im jeweiligen Land für die Einhaltung der Vorgaben. Wer in alle 27 EU-Staaten liefert, braucht demnach 27 Lizenzen und 27 Ansprechpartner. Eine Bagatellgrenze für wenige Sendungen gibt es dabei nicht, die Pflichten greifen bereits beim ersten Paket.“ Quelle).

Hinzu kommen umfangreiche Dokumentationspflichen, das Paket muss von allen Seiten fotografiert werden, aber das ist noch nicht alles: Die IHK schlüsselt detailliert die Pflichten auf, die jetzt für die Händler gelten – es ist der absolute Wahnsinn!

Kein Wunder, dass viele kleine Versender ankündigen, nun nicht mehr in mehrere Länder zu versenden. Dabei ist das Gesetz dazu gedacht, den EU-Binnenhandel zu „vereinheitlichen“, nicht zu verhindern! Hier nochmal die dann erforderlichen Dokumentationen:

Pflichtbestandteile nach Anhang VII und VIII der PPWR (EU 2025/40) (Quelle)

  • 1. EU-Konformitätserklärung (DoC): Unterzeichnete Erklärung nach Anhang VIII mit allen 10 Pflichtangaben (u. a. eindeutige Identifikationsnummer, Name und Anschrift des Erzeugers sowie Verweis auf Verordnung (EU) 2025/40).
  • 2. Technische Dokumentation: Unterlagen nach Anhang VII, einschließlich allgemeiner Beschreibung der Verpackung, Konstruktionszeichnungen auf Komponentenebene und Materialspezifikationen aller Schichten und Bestandteile.
  • 3. Schwermetallnachweis (Artikel 5): Laborberichte oder belastbare Lieferantendeklarationen, die belegen, dass der Gesamtgehalt von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom unter 100 mg/kg liegt.
  • 4. PFAS-Nachweis (Artikel 5): Für Lebensmittelkontaktverpackungen Nachweis, dass die Grenzwerte von max. 25 ppb je Einzelsubstanz, 250 ppb in Summe und 50 ppm für polymere PFAS eingehalten werden.
  • 5. Qualitative Minimierungsbewertung (Artikel 10): Nachweis, dass Gewicht und Volumen der Verpackung auf das für Schutz, Sicherheit und Vermarktung des Produkts notwendige Mindestmaß reduziert sind.
  • 6. Recyclingfähigkeitsbewertung (Artikel 6): Qualitative Bewertung nach den anwendbaren technischen Spezifikationen (verbindliche Klasseneinstufung A bis E erfolgt per Delegierten Rechtsakten).
  • 7. Lieferanteninformationen und Stückliste: Vollständige Übersicht aller Verpackungskomponenten mit Lieferant, Materialangabe, Gewicht und Relevanznachweis für die Artikel 5, 6 und 10.
  • 8. Mehrwegnachweis (Artikel 11, falls anwendbar): Dokumentation der Wiederverwendungseignung, einschließlich Nachweisen zu Reinigungsfähigkeit, Materialstabilität und Rücknahmesystem.

Einschränkung: Punkt 5 und 6 der Liste soll erst am 1.1.2030 gelten, der Rest gilt jedoch sofort.

Aus für kleine Selbstständige!

Schon mittlere und größere Unternehmen werden jede Menge Aufwand und Kosten haben, um alledem zu entsprechen. Aber was ist mit den vielen kleinen Herstellern wie Kunsthandwerk, Näher/Schneider/innen, Naturkosmetik-Manufakturen, Kleine Imkereien & Spezialitäten-Hersteller, Buchbinder & Papeterie-Manufakturen u.a.? Sie haben wirklich die A-Karte gezogen!

Wenn jetzt EU-Vertreter sagen, man wolle „irgendwie“ dafür sorgen, dass das Gesetz von den Behörden „zunächst“ nicht in voller Härte auf Kleinunternehmer angewendet werden soll, ist das eine weitere Unverschämtheit! Denn es setzt die Akteure der Willkür der Behörden aus, die sich im übrigen gefasst machen können, demnächst dann 200 Seite „Durchführungsverodnung“ studieren zu müssen, bevor sie das Gesetz „mit Augenmaß“ anwenden können. Die Kleinunternehmer bleiben im Risiko, denn das Gesetz gilt ja vom 1.Tag an (12.August).

Gut gemeint, aber gaaaaanz schlecht gemacht!

Ich habe schon mal eine Apotheke angeschrieben, die mir ein einziges kleines Medikament in einem Mega-Paket sendete – ob das wirklich sein muss, wg. Umwelt und so. Sie hätten nur standardisierte Pakete, war die Antwort. Aber warum sind da keine kleinen Kartons dabei?

Um so etwas zu verhindern, ist ein Gesetz in der Intention durchaus sinnvoll. Aber warum gleich ein bürokratisches Monster daraus machen? Einen „Nachweis über die Qualitative Minimierungsbewertung (Artikel 10)“ braucht es doch nicht, wenn man z.B. einfach formuliert, dass die Verpackung nicht wesentlich größer sein darf als es die Gegenstände und evtl. Schutzmaterialien erfordern. Genaueres im Einzelfall wäre den Gerichten zu überlassen, für die ein Beschwerdeweg eröffnet werden müsste. So ein Gesetz braucht keine Dokumentationen, sondern verkündet nur die Pflicht – fertig!

Wie abgehoben kann man sein?

Das ist es, was mich extra ärgert: Da sind doch Menschen am Werk, die sich in einem längeren Vorlauf mit so einem Gesetz beschäftigen (sollten), bevor es verabschiedet wird. Dabei sollten sie – eingentlich – die Belange aller Betroffenen berücksichtigen und nicht schier Unmögliches verlangen. Aber kleine Händler und Produzenten haben eben keine Lobbyisten, die mit den Abgeordneten essen gehen!

Vor allem: haben die den Schuss nicht gehört? Entbürokratisierung ist das Gebot der Stunde, nicht die Schaffung weiterer Bürokratiemonster. Denken diese Abgeordneten und Amtsträger nie daran, wie viel „Hass gegen die EU“ so ein Gesetz jetzt in der Breite verursacht? Bei kleinen Herstellern, Vertreibern und Käufer/innen gleichermaßen!

Plattformen waren mal ein Segen für kleine Selbstständige

Als AMAZON einst damit anfing, andere Händler auf der Plattform zuzulassen (und andere dem bald folgten) war das für viele ein gut handhabbarer Weg in die Selbstständigkeit. Klar, es gibt auch viel Kritikwürdiges an den jeweiligen Regeln und Provisionen, aber dennoch hatte es den Effekt, dass sich Menschen mit ihrem Hobby, einer Manufaktur oder einem kleinen Handelsgeschäft aus der Arbeitslosigkeit herauswirtschaften konnten.

Das wird durch Gesetze wie diese kaputt gemacht, denn wer so viele Pflichten kommen sieht, gepaart mit Unsicherheiten, ob es einen nun trifft oder nicht, lässt es häufig lieber ganz. Ein toller Effekt in Zeiten, in denen die die noch immer vorherrschenden Angestelltenarbeitsverhältnisse wegen KI start abbröckeln – ein Trend, der in den nächsten Jahren noch zunehmen wird.

An all das denkt offenbar niemand in der EU. Ich bin wirklich entsetzt, obwohl selbst nicht betroffen!

Hier der Kurzbericht eines Betroffenen (Video), der seinen Kakteenversand in EU-Länder weitgehend einstellen muss: „Unter 9000 Euro Umsatz pro Land mache ich gar keinen Gewinn mehr….“ – und für alle EU-Länder müsste er 13.000 Euro pro Jahr für Bevollmächtigte zahlen. Klar dass er lieber garnicht mehr versendet!

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