Claudia am 25. Juni 2014 —

Presseverlagsverdrossen: Zu den Klagen gegen Google

Erst lobbyieren sie ein komplett absurdes „Leistungsschutzrecht“ herbei, dann gründen sie eine Verwertungsgesellschaft und verklagen Google auf Bezahlung der von der Suchmaschine angezeigten „Schnipsel“. Weil aber Google seit Einführung des Leistungsschutzrechts Verlagserzeugnisse nur listet, wenn diese einen Verzicht auf Vergütung erklären (was die meisten getan haben!), muss man Google irgendwie ZWINGEN, kostenpflichtige Inhalte aufzunehmen und zu bezahlen. Das versuchen sie jetzt mit einer kartellrechtlichen Klage, die die Listung aufgrund einer „markbeherrschenden Stellung“ erzwingen soll. Auf gut deutsch: Google soll sein Geschäftsmodell aufgeben: kostenlose Bereitstellung der Suchmaschine mit Zuführung erheblichen „Traffics“ an die Verlagsseiten, jedoch nur Listung von Seiten, die das ihrerseits kostenlos zulassen.

Die Verlage lassen das im übrigen nicht nur zu, sondern wenden auch vielerlei Tricks an (SEO / Suchmaschinenoptimierung), um bei Google bestmöglich gelistet zu werden. Z.B. das unsägliche „Re-Publizieren“ von Artikeln: in kurzen Abständen wird der Titel geändert und neu publiziert – so ist man aufgrund der „Aktualität“ wieder vorne.

Klage widerspricht in vielen Punkten gefestigter kartellrechtlicher Rechtsprechung

Warum die kartellrechliche Klage ein absurdes Begehren ist und auf den unentgeltlichen „Suchmaschinenmarkt“ nicht mal anwendbar, zeigt ein ausführliches juristisches Gutachten.

Ich hab mal Jura studiert und es mir zur Gänze zu Gemüte geführt. Ergebnis: Wenn es Springer & Co. gelingen sollte, entgegen der Vielzahl der dort angeführten, auf wettbewerbsrechtlich gefestigter Rechtsprechung basierenden Gegengründen ein Urteil zu ihren Gunsten zu erreichen, dann wäre wirklich bewiesen, dass unser Rechtsstaat von „den Presseverlagen“ gekapert ist und in die Tonne getreten wird!

Ob sich nun ein Gericht zusammen findet, das bereit ist, sämtliche im Gutachten genannten Argumente zu ignorieren und die langjährige Rechtsprechung im Kartellrecht zu konterkarieren, wird man sehen.

Böse böse Datenkrake, gute Presseverlage?

Vor diesem Hintergrund sehe ich das seit einiger Zeit massiv verstärkte Google-Bashing in der FAZ und anderen Großmedien als konzertiertes Agenda-Setting: man macht Stimmung und versucht, die allgemeine Meinung zu beeinflussen, um in diesem Umfeld – von der Politik unterstützt – auf Biegen und Brechen ein Urteil entgegen jeglichem vernünftigem Menschenverstand zu erreichen. Dabei werden sämtliche verwendbaren Themen in einen Topf geworfen, aber immer ist Google der oberste Bösewicht im privaten Sektor.

Ich persönlich bin mittlerweile „presseverlagsverdrossen“ wie nie zuvor! Wäre ich Google, würde ich die „News“ (=werbefrei) gänzlich dicht machen, sollte ein solches Urteil ergehen. Ja, sie müssten dann eigentlich ganz Google DE abschreiben, denn der „Kontrahierungszwang“ würde ja auch die pure Suche betreffen. (Wir hätten dann allerdings bald gar keine Suchmaschine mehr, da das Urteil ja ALLE Suchmaschinen zwingen würde, für die Verlinkungen von Presseartikeln zu bezahlen).

Im übrigen: Es gibt genug gute Gründe, Google zu kritisieren – einer davon ist das Tracking der User und Surfer. Gerade dieses Thema, das derzeit in der Überwachungs-Debatte eine große Rolle spielt, eignet sich aber wahrlich nicht, um „die Verlage“ gegenüber Google als die Vertreter eines privatsphäre-freundlicheren Webs da stehen zu lassen. Geht man nämlich mit einem frischen, gerade gestarteten Coockie-freien Browser z.B. auf die Startseite von WELT.de, sammeln sich binnen kurzem sage und schreibe 134 Cookies auf meinem PC, die meinen Besuch „verdaten“ und allermeist auch meine nächsten Schritte verfolgen werden (zum Vergleich: BILD.de 122, Focus.de 59, Faz.net 27, Handelsblatt.com 25, Spiegel.de 17). Mit dem „digitalen Freiheitskampf“ ist also allenfalls die Freiheit der Verlage gemeint, von Google Geld kassieren zu dürfen – nicht etwa die Freiheit der User von Überwachung!

Das deutsche Internet: ein reines Verlagsangebot?

Eigentlich ist es müßig, sich in diesem absurden Theater noch auf Einzelheiten zu beziehen. Aber als Bloggerin möchte ich doch hier noch einen besonders irren Satz von Gabor Greinarts (Handelsblatt-Chef) zur Kenntnis geben, der in der FAZ schreibt:

„Von den vielen Millionen deutschen Dokumenten, die das Google-Archiv auf seinen Servern bereithält, stammt kein einziger Text von einem Google-Mitarbeiter, sondern alles, was da an Artikeln begeistert, polarisiert, langweilt oder einfach nur informiert, ist von den Autoren deutscher Verlage in deutscher Sprache erstellt worden (…)“

So, so! Das ist also das deutschsprachige Internet: alle Inhalte von Verlagen, andere Webseiten gibt es nicht… Wer jetzt laut lacht oder meint, das sei ein Versehen, der möge bedenken, dass die anstehenden Klagen nur mit dieser Voraussetzung Sinn machen. Denn das Leistungsschutzrecht gilt ja im Prinzip für alle „redaktionell betriebenen“ Veröffentlichungen. Sie alle könnten, der Logik der Zeitungsverlage folgend, Google auf Lizenzgebühren und Abschlusszwang verklagen. Damit würde allerdings der dicke Batzen Geld, den die Verlage von Google eintreiben wollen, weitgehend marginalisiert, weil rechnerisch auf unzählige berechtigte Seiten verteilt. Also verbreitet man so einen Stuss in der Hoffnung, dass das laute „Google klaut unsere Inhalte“-Gerufe schon irgendwie verfängt.

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Diskussion

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2 Kommentare zu „Presseverlagsverdrossen: Zu den Klagen gegen Google“.

  1. Selbst wenn ein Gericht entscheidet, dass Google die Verlage nicht deindizieren darf, dann muss das Google noch lange nicht in einer Form machen, die dem Leistungsschutzrecht unterfällt. Hier zu gibt es wenigstens zwei Möglichkeiten.

    1. Google präsentiert den „puren Link“ (selbst Christoph Keese hatte immer wieder betont, dass dieser kostenfrei wäre) Bonus: Der Link lässt sich im Browser des Nutzers in ein Snippet verwandeln https://twitpic.com/9x3nvj

    2. Die Springer Leute regen sich gerade über Focus Online auf, weil sie die Inhalte von Bild plus paraphrasieren und damit die Grenzen des Urheberrechts und des Leistungsschutzrechts an anderer Stelle aufzeigen. Google kann die Snippets also entweder mit Clickworkern erzeugen oder dies automatisieren. http://www.presseschauer.de/?p=2150

  2. Danke Daniel! Möcht nicht wissen, was dann aus dem „puren Link“ wird… (remind SEO!)

    Ansonsten:

    Ich wunder mich wirklich, dass das viele so kalt lässt, jedenfalls nicht zum kommentieren anregt. Denn zu Ende gedacht ist es das Ende der Suchmaschinen, wenn die Verleger sich durchsetzen.

    Ob das so allgemein klar ist? Und wenn ja, wird es schulternzuckend hingenommen?