Claudia am 22. Oktober 2026 — 0 Kommentare

Das sind mir so „Demokraten“!

So so, Söder will also Berlin vom Länderfinanzausgleich ausschließen, sollte dort eine Rot-rot-grüne Koalition zustande kommen! Wörtlich verlangt er das gegenüber allen Landesregierungen, an denen die LINKE oder die AFD beteiligt wären und nennt dabei Berlin und Sachsen-Anhalt – nicht jedoch Mecklenburg-Vorpommern, warum wohl nicht? Ach ja, da ist die CDU doch gerade aus dem Landtag geflogen…

KULTURBRUCH? Im Ernst?

Die Junge Union hat auf ihrem kürzlichen Parteitag einen Dringlichkeitsantrag verabschiedet, der eine  rot-grün-rote Landesregierung als „Kulturbruch“ bezeichnet und ihre „grundsätzliche „gesellschaftliche Ächtung““ fordert. (Hier nichts von der AFD).

Gehts noch? DIE LINKE wurde bei der Berliner Wahl mit 25,7 Prozent gewählt und ist somit stärkste Partei, weit von der bisher mit der SPD regierenden CDU, die nur noch 18,8 % der Stimmen bekommen hat.

Was ist denn das für ein Demokratieverständnis? Merz und Söder nehmen sich offenbar an Trump ein Beispiel, dem ist die US-Verfassung auch egal.

RotRotGrün ist nichts Neues, sondern durchweg Berliner Realität: Auch in den vorhergehenden Wahlen gab es eine rechnerische Mehrheit fürRotRotGrün, es war Giffey, die dann plötzlich lieber mit der CDU („Autopartei“) koalierte, die außerhalb des Stadtrings viel Erfolg hatte.

Und: 16 Jahre hat die LINKE Berlin mitregiert und die Welt ist nicht untergegangen! Und jetzt soll das ein „Kulturbruch“ sein? Die spinnen, die „Römer“ und ihre Motive sind allzu durchsichtig!

Stein des Anstoßes: Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen

Unser Grundgesetz ermöglicht explizit Enteignung (Art.14 Abs. 3) und Vergesellschaftung (Art. 15 GG) – im Interesse der Allgemeinheit und gegen Entschädigung. Das Berliner Vorhaben ist auch kein rein „linkes“ Projekt: Es gab den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, der 2021 eine Mehrheit von 59,1 % der Stimmen bekam.

Das alles findet also komplett verfassungskonform und mittels demokratischer Wahlen statt. Und jetzt wollen Söder und Merz mit einem Bundesgesetz die Vergesellschaftung (mittlerweile nurmehr ab 13.000 Wohnungen) verhindern.

Ein Bundesgesetz kann regeln, nicht verhindern!

Jetzt wirds juristisch: Das Bundesverfassungsgericht vertritt seit langem die Rechtsprechung, dass der Bund eine Zuständigkeit nicht nur dazu nutzen darf, ein Gesetz zu erlassen, das ausschließlich dazu dient, Landesregelungen zu verhindern (Negativ- bzw. Verhinderungsgesetzgebung). Zum gleichen Ergebnis kommt sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags! Könnte man also sagen, dass Söder „nicht auf dem Boden der Verfassung“ steht, wenn er genau das möchte und dafür offensiv andere Ministerpräsidenten zur Mitwirkung einer entsprechenden Bundesratsinitiative sucht? 

Sowieso hat die Berliner Koalition aus CDU (!) und SPD erst im März ein sogenanntes „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ beschlossen. Das Gesetz legt fest, dass »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel« unter bestimmten Bedingungen in Gemeineigentum überführt werden können.

Um das zu verhindern hat die Bundesregierung im Juli 2026 ein (siehe oben) verfassungswidriges  „Vergesellschaftungsverbot“ ganz beiläufig in ihrem „Rahmenprogramm für Aufschwung und Beschäftigung“ versteckt. Da heißt es in Punkt 18:

„Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“

Wer muss eigentlich ANGST haben vor der geplanten Vergesellschaftung? Das ist ja jetzt klar definiert: Nur Eigentümer, die über 13.000 Wohneinheiten besitzen. Wobei sie, sollte das je Wirklichkeit werden, natürlich entschädigt werden, nichts wird ihnen einfach so weggenommen!

Warum kommt es eigentlich zu dieser Vergesellschaftungsinitiative? Es ist beileibe nicht nur die Wohnungsnot, an der auch die Vergesellschaftung alleine nichts ändert, sondern die Art und Weise, wie sich große private Eigentümergesellschaften gegenüber Mietern verhalten. Ihre rechtswidrigen Vorgehensweisen sind immer wieder Thema der Abendschau! Sie führen sich teils auf „wie die Sau“ – aber um dieses Fass aufzumachen, bräuchte es einen extra Blogartikel.

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Und sonst:

 

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