{"id":571,"date":"2010-09-28T11:41:45","date_gmt":"2010-09-28T09:41:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.claudia-klinger.de\/digidiary\/?p=571"},"modified":"2010-09-28T19:50:27","modified_gmt":"2010-09-28T17:50:27","slug":"hartz4-und-tschuess-rechtsstaat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.claudia-klinger.de\/digidiary\/2010\/09\/28\/hartz4-und-tschuess-rechtsstaat\/","title":{"rendered":"Hartz-IV: Und tsch\u00fcss Rechtsstaat!"},"content":{"rendered":"<p>In den Medien wird vor allem die marginale Erh\u00f6hung des Regelsatzes der Hartz-IV-Leistungen diskutiert, doch die echten Klopper verbergen sich im Kleingedruckten. Wie die TAZ berichtet, soll es f\u00fcr eine Sanktion in Zukunft ausreichen, dass der Betroffene &#8222;von ihr Kenntnis erlangt&#8220;. Sprich: es braucht kein offizielles Schreiben mehr, wenn Leistungen gek\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>Hier der entsprechende Absatz <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/1\/politik\/deutschland\/artikel\/1\/sanktionen-drohen-schneller\/#\">aus der TAZ<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p><em>Als &#8222;eines Rechtsstaates unw\u00fcrdig&#8220; bezeichnet Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Gr\u00fcnen-Bundestagsfraktion, zudem die Vorgabe, dass Arbeitslose k\u00fcnftig nicht mehr schriftlich \u00fcber m\u00f6gliche Sanktionen informiert werden m\u00fcssen. Es soll schlichtweg ausreichen, dass der Betroffene &#8222;Kenntnis&#8220; davon hat. Wie er diese &#8222;Kenntnis&#8220; erwirbt &#8211; ob durch eigenst\u00e4ndige Recherche oder weil der Jobcentermitarbeiter es in einem Halbsatz erw\u00e4hnt -, bleibt der individuellen Interpretation \u00fcberlassen. <\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist nicht nur &#8222;eines Rechtsstaats unw\u00fcrdig&#8220;, das verl\u00e4sst den Boden des Rechtsstaates in einem Riesenschritt (wenn es denn so stimmt). Denn wie soll jemand bittsch\u00f6n gegen eine K\u00fcrzung Widerspruch einlegen oder gar dagegen klagen, wenn er nicht mal einen schriftlichen Bescheid dar\u00fcber bekommt?<\/p>\n<p>Eine Sanktion, die den Bezug der Regelleistungen k\u00fcrzt, ist ein VERWALTUNGSAKT, f\u00fcr den (bisher) ganz konkrete Formvorschriften gelten. Und zwar genau deshalb, damit man sich mit rechtsstaatlichen Mitteln dagegen wehren kann: <\/p>\n<blockquote><p><em><strong>&#8222;Rechtsbehelf gegen Hartz IV Sanktionen:<\/strong> Sanktionen, die zur K\u00fcrzung oder zum v\u00f6lligen Ausschluss der Regelbez\u00fcge f\u00fchren, greifen in die Rechte des Leistungsempf\u00e4ngers ein und bed\u00fcrfen daher immer der Schriftform. Daher ergehen sie als schriftlicher Bescheid (Verwaltungsakt), der dem ALG II-Bezieher zuzustellen ist und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein muss. Der Leistungsempf\u00e4nger kann gegen die beh\u00f6rdliche Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich bei dem Leistungstr\u00e4ger, der den Bescheid erlassen hat, Widerspruch einlegen. Den Widerspruch kann er auch einlegen, indem er ihn pers\u00f6nlich beim Leistungstr\u00e4ger zu Protokoll gibt.&#8220;<br \/>\n<\/em> (<a href=\"http:\/\/www.bafoeg-aktuell.de\/cms\/soziales\/hartz-iv\/hartz-iv-sanktionen.html\">bafoeg-aktuell.de<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n<p>Und DAS wollen sie also mit der Gesetzesnovelle so nebenbei aushebeln?? Ich fasse es nicht! <\/p>\n<p>Wenn das durch geht, ist Deutschland tats\u00e4chlich nicht mehr als Rechtsstaat zu bezeichnen! (und damit meine ich nicht einen &#8222;gerechten Staat&#8220;, sondern den Rechtsstaat im Sinne des bisher g\u00fcltigen Selbstverst\u00e4ndnisses deutscher Staatsorgane und der Politik).<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/flattr.com\/thing\/67241\/Hartz-IV-Und-tschuss-Rechtsstaat\" target=\"_blank\"><br \/>\n<img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/api.flattr.com\/button\/button-static-50x60.png\" alt=\"Flattr this\" title=\"Flattr this\" border=\"0\" \/><\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den Medien wird vor allem die marginale Erh\u00f6hung des Regelsatzes der Hartz-IV-Leistungen diskutiert, doch die echten Klopper verbergen sich im Kleingedruckten. Wie die TAZ berichtet, soll es f\u00fcr eine Sanktion in Zukunft ausreichen, dass der Betroffene &#8222;von ihr Kenntnis erlangt&#8220;. Sprich: es braucht kein offizielles Schreiben mehr, wenn Leistungen gek\u00fcrzt werden. 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