{"id":3275,"date":"2021-02-15T12:05:29","date_gmt":"2021-02-15T11:05:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.claudia-klinger.de\/digidiary\/?p=3275"},"modified":"2021-02-19T13:52:22","modified_gmt":"2021-02-19T12:52:22","slug":"mord-totschlag-und-tischkantenmord-im-oeffentlich-rechtlichen-tv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.claudia-klinger.de\/digidiary\/2021\/02\/15\/mord-totschlag-und-tischkantenmord-im-oeffentlich-rechtlichen-tv\/","title":{"rendered":"Mord, Totschlag und &#8222;Tischkantenmord&#8220; im \u00f6ffentlich-rechtlichen TV"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignright size-full wp-image-3277\" src=\"https:\/\/www.claudia-klinger.de\/digidiary\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/opfer200.jpg\" alt=\"Opfer\" width=\"200\" height=\"183\" \/>Im gestrigen Tatort &#8222;Hetzjagd&#8220; verh\u00f6rte die Kommisarin Lena Odenthal den Nazi-T\u00e4ter, wobei sich folgender Dialog zutrug:<\/p>\n<blockquote><p><strong>Lena:<\/strong> Sie haben zwei Vorstrafen, K\u00f6rperverletzung und Landfriedensbruch &#8211; und jetzt Mord, zweifacher Mord&#8220;<\/p>\n<p><strong>Nazit\u00e4ter:<\/strong> Totschlag! Das mit der Polizistin war Totschlag, das wollte ich nicht. Ich hatte Angst, dass sie mich umlegt, mich und die Kleine.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Lena:<\/strong> Deshalb haben einfach Sie sie umgelegt, patsch und weg!<\/p>\n<p><strong>T\u00e4ter:<\/strong> Ansonsten w\u00e4r&#8216; ich dran gewesen!<\/p>\n<p><strong>Lena:<\/strong> Das ist doch Bullshit! Sie waren auf der Flucht, weil Sie zuvor M. umgebracht haben. Und deshalb haben Sie sich auch vorgenommen, sofort zu schie\u00dfen, wenn irgend jemand Sie aufhalten will. Und das ist Vorsatz, also Mord!&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Beide befinden sich in Bezug auf die Bedeutung des Vorsatzes im Irrtum: <!--more--><\/p>\n<ul>\n<li>Der T\u00e4ter, weil er ihn schlicht abstreitet (&#8222;das wollte ich nicht&#8220;), obwohl er zugibt, dass er meinte, die Polizistin werde ihn ihrerseits erschie\u00dfen. Er wollte also durchaus schie\u00dfen und hat dabei den Tod der Polizistin zumindest &#8222;billigend in Kauf genommen&#8220; (eine Variante des Vorsatzes). Sich auf Notwehr zu berufen, ist tats\u00e4chlich Bullshit!<\/li>\n<li>Lena pflegt den Irrtum, dass allein der &#8222;Vorsatz&#8220; eine T\u00f6tung zum Mord macht. Auch das ist Bullshit, denn im Strafrecht ist der Vorsatz zwingendes Tatbestandsmerkmal (\u00a7 15 StGB) der Verwirklichung nahezu jeder Straftat:<\/li>\n<\/ul>\n<blockquote><p>&#8222;Strafbar ist nur vors\u00e4tzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrl\u00e4ssiges Handeln ausdr\u00fccklich mit Strafe bedroht.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Dass sie den Vorsatz zu einem &#8222;Mordmerkmal&#8220; erhebt, ist eine krasse drehbuchschreiberischer Fehlleistung. F\u00fcr einen Mord nach \u00a7211 StGB braucht es nun mal die &#8222;Mordmerkmale&#8220;:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;M\u00f6rder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggr\u00fcnden, heimt\u00fcckisch oder grausam oder mit gemeingef\u00e4hrlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu erm\u00f6glichen oder zu verdecken, einen Menschen t\u00f6tet.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Die hier begangene Tat war somit auf keinen Fall Mord, da die Mordmerkmale fehlen. Sondern Totschlag, der im \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehen eine eher heimliche Rolle spielt, indem er allzu oft als &#8222;Mord&#8220; behandelt und verhandelt wird.<\/p>\n<p>Aber: Dass der T\u00e4ter den ersten Mord tats\u00e4chlich nicht begangen hat, konnte Lena nicht wissen, sie h\u00e4tte dazu dem T\u00e4ter glauben m\u00fcssen, was an dieser Stelle nicht verlangt werden kann. Vielleicht meinte sie ja, dass das Mordmerkmal &#8222;um eine andere Straftat zu verdecken&#8220; hier greifen k\u00f6nnte, doch der ihr bekannte Ablauf legt eher das Gegenteil nahe: der Schuss auf die Polizistin wirkt geradezu als Eingest\u00e4ndnis: <em>Ja, wir sind die T\u00e4ter, die Ihr gerade sucht&#8230;<\/em> &#8222;Verdeckt&#8220; wurde damit gar nichts!<\/p>\n<h2>Totschlag ist nicht immer Mord,<br \/>\nder &#8222;Tischkantenmord&#8220; erst recht nicht!<\/h2>\n<p>Immer wieder f\u00e4llt mir auf, dass ganz offensichtlich &#8222;im Affekt&#8220; handelnde T\u00e4terinnen und T\u00e4ter in vielen Krimis als M\u00f6rderinnen verhaftet oder so bezeichnet werden, obwohl bereits klar ist, dass keinerlei Mordmerkmale vorliegen, bei weitem nicht. Es sind oft Taten, f\u00fcr die man aufgrund der Motive als Zuschauerin viel Verst\u00e4ndnis aufbringt, umso nerviger wirkt es, wenn dann immer noch von &#8222;Mord&#8220; die Rede ist (oder durch die Behandlung der T\u00e4terin bzw. im weiteren Handungsverlauf dieser Vorwurf unaufgel\u00f6st im Raum stehen bleibt).<\/p>\n<p>Aber es geht noch schlimmer: Gef\u00fchlte 50% der in diversen Krimireihen behandelten F\u00e4lle sind &#8222;Tischkantenmorde&#8220;, in Wahrheit aber nicht einmal Totschlag! Typisches Beispiel: Im Streit &#8222;schubst&#8220; die T\u00e4terin das Opfer, das leider stolpert und so ungl\u00fccklich auf die Tischkante f\u00e4llt, dass es stirbt. Nie im Leben h\u00e4tte die T\u00e4terin das gewollt, nicht einmal f\u00fcr m\u00f6glich gehalten. Das ist am Handlungsende dann auch sonnenklar, dennoch wird immer noch so getan, als seien das alles M\u00f6rder\/innen oder zumindest Totschl\u00e4ger\/innen. Dabei braucht es f\u00fcr Mord und Totschlag Vorsatz! Ist der nicht vorhanden, kommt allenfalls &#8222;K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge&#8220; nach \u00a7227 StGB in Betracht.<\/p>\n<blockquote><p>(1) Verursacht der T\u00e4ter durch die K\u00f6rperverletzung (\u00a7\u00a7 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.<br \/>\n(2) In minder schweren F\u00e4llen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Aber: Auch in diesem Fall muss VORSATZ vorliegen, wenn auch nur bez\u00fcglich der K\u00f6rperverletzung. Hat die Person nur &#8222;kurz geschubst&#8220;, was normalerweise gar keine Verletzung nach sich zieht, ist nicht einmal der vorhanden und das Ganze ist nur ein bedauerlicher Unfall &#8211; und somit nicht strafbar.<\/p>\n<p>FAZIT: Zum Gl\u00fcck ist unser Strafrecht nicht so, wie es der deutsche Krimi darstellt!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im gestrigen Tatort &#8222;Hetzjagd&#8220; verh\u00f6rte die Kommisarin Lena Odenthal den Nazi-T\u00e4ter, wobei sich folgender Dialog zutrug: Lena: Sie haben zwei Vorstrafen, K\u00f6rperverletzung und Landfriedensbruch &#8211; und jetzt Mord, zweifacher Mord&#8220; Nazit\u00e4ter: Totschlag! Das mit der Polizistin war Totschlag, das wollte ich nicht. 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