{"id":3001,"date":"2020-02-27T11:46:28","date_gmt":"2020-02-27T10:46:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.claudia-klinger.de\/digidiary\/?p=3001"},"modified":"2020-02-28T17:08:48","modified_gmt":"2020-02-28T16:08:48","slug":"sterbehilfe-bundesverfassungsgericht-erklaert-%c2%a7217-fuer-nichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.claudia-klinger.de\/digidiary\/2020\/02\/27\/sterbehilfe-bundesverfassungsgericht-erklaert-%c2%a7217-fuer-nichtig\/","title":{"rendered":"Sterbehilfe: Bundesverfassungsgericht erkl\u00e4rt \u00a7217 f\u00fcr nichtig"},"content":{"rendered":"<p><strong>Dass ich es noch erleben werde, hab&#8216; ich immer schon gedacht. Dass es so schnell und so weit geht, nicht.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>In einem spektakul\u00e4ren Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die &#8222;gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Sterbehilfe&#8220; erlaubt, die erst 2015 im neuen \u00a7217 unter Strafe gestellt worden war. Das hatte zur Folge, dass pl\u00f6tzlich auch \u00c4rzte und Pflegende einem strafrechtlichen Risiko ausgesetzt waren: Etwa wenn sie Todkranken starke Schmerzmittel geben, die AUCH den Tod zur Folge haben k\u00f6nnen. Denn der Beriff &#8222;gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig&#8220; wurde sehr weit ausgelegt und umfasste auch wiederholte Handlungen ohne Gewinnabsicht, wie sie f\u00fcr \u00c4rzte im Sterbehilfefall unvermeidlich sind.<\/p>\n<p>Die Lage f\u00fcr Sterbewillige hatte sich also noch verschlechtert, woran auch ein fr\u00fcheres Urteil der Verfassungsrichter nichts \u00e4nderte, dass die Herausgabe t\u00f6dlicher Medikamente an schwer leidende Kranke erlaubte. Gesundheitsminister Jens Spahn hat das nicht nur ignoriert, sondern per Erlass sogar verboten, den Antr\u00e4gen der Betroffenen zu entsprechen. Eine knallharte Verweigerung!<\/p>\n<h2>Politik gegen den Willen der gro\u00dfen Mehrheit<\/h2>\n<p>Sowohl die Gesetzgebung 2015 als auch dieser verfassungswidrige Erlass fanden vor dem Hintergrund einer \u00fcberw\u00e4ltigenden Mehrheit der Bundesb\u00fcrger statt, die sich klar F\u00dcR die assistierte Sterbehilfe aussprachen. So wurde u.a. deutlich, dass der Einfluss der christlichen Kirchen auf Politiker viel gr\u00f6\u00dfer ist als ihre Kraft, die Bev\u00f6lkerung von ihren Ansichten zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat nun allen, die weiterhin den Willen der Menschen am liebsten ignorieren wollen, ein riesiges Stoppschild in den Weg gestellt. Oberster Wert im Urteil ist die Selbstbestimmung der Sterbewilligen &#8211; und zwar ganz egal, was diese f\u00fcr Gr\u00fcnde haben m\u00f6gen, aus dem Leben zu scheiden. Aus <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2\">der Urteilsbegr\u00fcndung<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszust\u00e4nde oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschr\u00e4nkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Eine Einengung des Schutzbereichs auf bestimmte Ursachen und Motive liefe auf eine Bewertung der Beweggr\u00fcnde des zur Selbstt\u00f6tung Entschlossenen und auf eine inhaltliche Vorbestimmung hinaus, die dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd ist. Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verst\u00e4ndnis von Lebensqualit\u00e4t und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religi\u00f6ser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder f\u00fcr den Umgang mit Leben und Tod oder \u00dcberlegungen objektiver Vern\u00fcnftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren Begr\u00fcndung oder Rechtfertigung, sondern ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<h2>Wenig Spielraum f\u00fcr Regulierungen<\/h2>\n<p>Das setzt neuen Regulierungen enge Grenzen, da der Sterbewunsch nicht inhaltlich bewertet werden darf. Allenfalls sind z.B. Wartezeiten und Beratungspflichten m\u00f6glich, die je nach Lebenssituation anders ausfallen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dass nicht nur \u00c4rzte Sterbehilfe leisten d\u00fcrfen, sondern auch Dritte, die &#8222;gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig&#8220; agieren, begr\u00fcndet das Gericht nochmal extra scharf:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Das Recht, sich selbst zu t\u00f6ten, umfasst auch die Freiheit, hierf\u00fcr bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Das Grundgesetz gew\u00e4hrleistet die Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit im Austausch mit Dritten, die ihrerseits in Freiheit handeln. Ist die Wahrnehmung eines Grundrechts von der Einbeziehung Dritter abh\u00e4ngig und h\u00e4ngt die freie Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung an der Mitwirkung eines anderen, sch\u00fctzt das Grundrecht auch davor, dass es nicht durch ein Verbot gegen\u00fcber Dritten, im Rahmen ihrer Freiheit Unterst\u00fctzung anzubieten, beschr\u00e4nkt wird.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Und weiter:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Die in den Berufsordnungen der meisten Landes\u00e4rztekammern festgeschriebenen berufsrechtlichen Verbote \u00e4rztlicher Suizidhilfe unterstellen die Verwirklichung der Selbstbestimmung des Einzelnen nicht nur geografischen Zuf\u00e4lligkeiten, sondern wirken zumindest faktisch handlungsleitend. Der Zugang zu M\u00f6glichkeiten der assistierten Selbstt\u00f6tung darf aber nicht davon abh\u00e4ngen, dass \u00c4rzte sich bereit zeigen, ihr Handeln nicht am geschriebenen Recht auszurichten, sondern sich unter Berufung auf ihre eigene verfassungsrechtlich verb\u00fcrgte Freiheit eigenm\u00e4chtig dar\u00fcber hinwegsetzen. Solange diese Situation fortbesteht, schafft sie einen tats\u00e4chlichen Bedarf nach gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfigen Angeboten der Suizidhilfe.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Jens Spahn sucht schon wieder nach Wegen, das Urteil zu umgehen, indem er sich auf den folgenden Absatz im Urteil beruft:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Von einer solchen individuellen \u00e4rztlichen Bereitschaft wird man bei realistischer Betrachtungsweise nur im Ausnahmefall ausgehen k\u00f6nnen. \u00c4rzte zeigen bislang eine geringe Bereitschaft, Suizidhilfe zu leisten, und k\u00f6nnen hierzu auch nicht verpflichtet werden; aus dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben leitet sich kein Anspruch gegen\u00fcber Dritten auf Suizidhilfe ab. &#8222;<\/p><\/blockquote>\n<p>Somit k\u00f6nne eine Beh\u00f6rde nicht gezwungen werden, den Zugang zu den erforderlichen Medikamenten zu erm\u00f6glichen. Krass, denn aus dem Kontext geht klar hervor, dass hier die einzelnen \u00c4rzte gemeint sind, die man &#8211; zu recht! &#8211; nicht zwingen kann und soll, Sterbehilfe zu leisten. Zum Gl\u00fcck wird das Gericht an anderer Stelle sehr deutlich, was die staatlichen Mitwirkungspflichten angeht:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Allerdings muss dem Recht des Einzelnen, aufgrund freier Entscheidung mit Unterst\u00fctzung Dritter aus dem Leben zu scheiden, auch faktisch hinreichender Raum zur Entfaltung und Umsetzung belassen werden. Das erfordert nicht nur eine konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der \u00c4rzte und der Apotheker, sondern m\u00f6glicherweise auch Anpassungen des Bet\u00e4ubungsmittelrechts&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<h2>Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Sterbehilfe ab sofort m\u00f6glich<\/h2>\n<p>Was viele anscheinend nicht wirklich realisieren: Momentan ist die &#8222;gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Sterbehilfe&#8220; m\u00f6glich, denn es macht sich niemand mehr strafbar, der sie anbietet. Niemand muss auf ein Regulierungsgesetz warten, denn das Bundesverfassungsgericht hat den \u00a7217 StGB nicht einfach nur f\u00fcr &#8222;verfassungswidrig&#8220; erkl\u00e4rt, sondern auch f\u00fcr &#8222;nichtig&#8220;. Das kommt selten vor und verhindert, dass die Sache auf die lange Bank geschoben werden kann, indem man sich nochmal viel Zeit f\u00fcr die &#8222;Umsetzung&#8220; des Gerichtsurteils nimmt.<\/p>\n<p>Sterbehilfevereine k\u00f6nnen also ab sofort Sterbehilfe anbieten, sofern sie in der Lage sind, die n\u00f6tigen Mittel ohne die Mithilfe deutscher Beh\u00f6rden zu beschaffen. Das sollte machbar sein, die Welt ist gro\u00df! Kommt dann sp\u00e4ter ein Regulierungsgesetz, muss sich nat\u00fcrlich daran gehalten werden &#8211; aber bis dahin gibt es erstmal keine weiteren gesetzlichen H\u00fcrden.<\/p>\n<h2>Dammbruch, Entgleisung? Normalisierung?<\/h2>\n<p>Die Gegner der assistierten Sterbehilfe f\u00fchren Zust\u00e4nde in den Niederlanden und Belgien an, wo die liberalisierten Gesetze zu einem &#8222;Dammbruch&#8220; gef\u00fchrt h\u00e4tten. Dort wurde die &#8222;aktive Sterbehilfe&#8220; ab 2002 legalisiert, \u00c4rzte wurden sogar dazu verpflichtet. Anf\u00e4nglich ging es nur um final schwer leidende Kranke, mittlerweile suchen auch Demente und Minderj\u00e4hrige (mit Zustimmung der Eltern) auf diese Weise den Ausgang aus einem nicht mehr lebenswert erscheinenden Leben. Sogar ohne eigene Zustimmung werden Menschen get\u00f6tet, n\u00e4mlich mit dem Willen der Betreuenden und Angeh\u00f6rigen.(mehr dazu in &#8222;<a href=\"https:\/\/www.rundschau-online.de\/news\/aus-aller-welt\/sterbehilfe-fuer-180-euro-kommt-der-tod-per-post-29589384\">F\u00fcr 180 Euro kommt der Tod per Post<\/a>&#8222;).<\/p>\n<p>Abgesehen von diesen Ausw\u00fcchsen, die in Teilen im Grunde F\u00e4lle f\u00fcr den Staatsanwalt sind, weil das Verfahren auch den niederl\u00e4ndischen Regelungen nicht entspricht, wundert es nicht, dass immer mehr Menschen &#8222;geplant&#8220; ihr Leben beeden wollen, anstatt sich dem Verlauf einer t\u00f6dlichen Krankheit mit all ihrem Leiden auszusetzen. Sie wollen nicht erst abwarten, bis die Lebensqualit\u00e4t soweit gesunken ist, dass sie nurmehr ein Schatten ihrer selbst sind.<\/p>\n<p><strong>Wundert das? Ist das gar verwerflich?<\/strong> Wir leben inmitten einer technischen Zivilisation, in der Kontrolle \u00fcber alles Geschehen ein hoher Wert ist. Auch die <a href=\"https:\/\/www.t-online.de\/leben\/familie\/schwangerschaft\/id_79772992\/warum-gibt-es-mehr-kaiserschnitte-ablauf-risiken-und-nachsorge.html\">Zahl der Kaiserschnitt-Geburten steigt<\/a> seit Jahren und wurde zu einer g\u00e4ngigen Entbindungsmethode. Und das nicht blo\u00df wegen unabweisbarer Risiken f\u00fcr Mutter und Kind, sondern aufgrund freier Entscheidung, z.B. aus Angst vor m\u00f6glichen Folgen einer nat\u00fcrlichen Geburt wie etwa Dammriss und Inkontinenz.<\/p>\n<p>Die religi\u00f6s Inspirierten, die die Hingabe ans Geschehen predigen, weil sowohl Leben als auch Tod allein in Gottes Hand l\u00e4gen, finden bei der Mehrheit kein Geh\u00f6r mehr. Gestern auf Twitter meinte sogar jemand, dass &#8222;\u00b4qualvolles Sterben&#8220; doch einen Sinn entfalten k\u00f6nne! Ich frage mich, wann sich dieser Sinn denn entfalten soll wenn der Mensch doch grade stirbt? Ein Gl\u00fcck, dass wir solchen Vorstellungen nicht mehr ausgeliefert sind! Es bleibt den Religi\u00f6sen doch unbenommen, selbst ihre Hingabe ans Leiden zu \u00fcben &#8211; aber bitte nicht Anderen verordnen!<\/p>\n<p>Ja, ich rechne mit einer Normalisierung des geplanten Freitods in den n\u00e4chsten 20 Jahren und bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht diese T\u00fcr ge\u00f6ffnet hat. Jede allzu restriktive Regulierung wird erneut vor dem Gericht scheitern, das die Selbstbestimmung des Individuums \u00fcber die Art seines Ablebens an die oberste Stelle gesetzt hat.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Schon heute entfallen 45 Prozent aller Suizidf\u00e4lle auf die Altersgruppe 60 plus. Was also bef\u00fcrchtet wird, findet seit langem statt: Menschen bringen sich um, um ihrer Krankheit zu entgehen, weil der Partner gestorben ist, aus Einsamkeit oder weil sie die Abh\u00e4ngigkeit im Pflegebetrieb scheuen. Zumindest m\u00fcssen sie sich jetzt nicht mehr <a href=\"https:\/\/taz.de\/Suizid-im-Alter\/!5160675\/\">erschie\u00dfen, erh\u00e4ngen oder vor den Zug st\u00fcrzen<\/a>, sondern k\u00f6nnen ihr Leben mit Hilfe Dritter auf weitgehend leidfreie Weise beenden.<\/p>\n<p>Was meint Ihr zu alledem?<\/p>\n<p>***<\/p>\n<p>Das ganze Urteil im <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2020\/02\/rs20200226_2bvr234715.html\">Newsfeed des BVerfG<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass ich es noch erleben werde, hab&#8216; ich immer schon gedacht. 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